Vor Jahren war es ein grauer Lappen, gestern ein rotes Heftchen und heute eine kleine, harte Plastikkarte: unser Führerschein. Jeder Vierte hat die Kunststoff-Variante schon, doch kaum jemand kennt sich damit aus. Was der Polizist bei einer Fahrzeugkontrolle mit einem Blick erkennt, ist für viele der elf Millionen Karteninhaber ein Buch mit sieben Siegeln: B, D, C1E, T oder L das Wissen um die Bedeutung der neuen Klassen hat noch nicht alle erreicht. Doch sind sie nur auf den ersten Blick verwirrend.
Hinter den teilweise dreistelligen Kürzeln steckt die Logik des bekannten Systems. Maßgebend sind jetzt nicht mehr die Zahlen eins bis fünf, sondern die Buchstaben A bis T. Vereinfacht: A ist Zweirad, B ist Auto, C ist LKW, D ist Bus und M steht für Mofa. Alle folgenden Ziffern und Buchstaben (C1E, BE etc.) spezifizieren die Art des Verkehrsmittels (z.B. Anhängerbetrieb, zulässiges Gesamtgewicht).
Ist Umtauschen sinnvoll?
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zum Umtauschen der alten Fahrerlaubnis. Auch bleiben alle Berechtigungen, die der alte Führerschein ausweist, erhalten. Der Gesetzgeber nennt das "Besitzstandswahrung". Doch Sinn und Zweck der Neuerung, nämlich Vereinheitlichung und Vereinfachung innerhalb Europas, wird es auf kurz oder lang wohl erforderlich machen, die Plastikkarte zu beantragen. Gerade bei Reisen uns EU-Ausland kann der Besitz des neuen Führerscheins Missverständnisse und unnötige Wartezeiten vermeiden helfen.
Tipps zum Umtausch
Beim Beantragen des Führerscheins gilt das Wohnortprinzip. Es besagt: Der Ausstellungsort des Personalausweises ist der Ausstellungsort des Führerscheins. Wer nach der Führerscheinprüfung umgezogen ist, sollte dem zuständigen Straßenverkehrsamt einen Auszug aus der Führerscheinkartei vorlegen. Er ist kostenlos bei der Stelle zu bekommen, die den alten Führerschein ausgestellt hat. Zusammen mit einem vorschriftsmäßigen Lichtbild und unter Vorlage des Personalausweises steht einer Beantragung nichts mehr im Wege. Sie kostet 24 Euro und ist nach vier bis acht Wochen fertig.
Für Reisen in Nicht-EU-Länder empfiehlt sich (beziehungsweise ist in einigen Ländern Vorschrift) die Beantragung eines internationalen Führerscheins. Die vorzulegenden Dokumente sind gleich. Er kostet 16 Euro und kann in der Regel sofort mitgenommen werden.
Achtung über 50-Jährige
Eine indirekte Umtauschpflicht gibt es für einen Teil der Führerscheinbesitzer trotzdem: Das neune Fahrerlaubnisrecht verpflichtet über 50-Jährige, die Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE fahren, zum neuen Scheckartenführerschein. Grund: Es sieht für solche Verkehrsteilnehmer die Vorlage einer ärztlichen oder augenärztlichen Bescheinigung vor. Übrigens: Die Kosten dieser ärztlichen Leistungen sind nicht festgelegt. Hier lohnt ein Preisvergleich in jedem Fall. Die Erlaubnis muss nach fünf Jahren erneuert werden.