Die Monopolkommission hat eine grundlegende Reform
der deutschen Handwerksordnung gefordert. Dazu müsse die Abschaffung
der Meisterqualifikation als bindende Voraussetzung für eine
Selbstständigkeit gehören, teilte die Kommission als Ergebnis
eines Sondergutachtens mit. Einer Vielzahl von
Handwerksgesellen würde dadurch der Weg in die berufliche
Selbstständigkeit geöffnet. In der Handwerksordnung sei eine
Diskriminierung deutscher Handwerker gegenüber ihren Kollegen aus
anderen EU-Ländern angelegt.
In einer rechtlichen Anpassung an EU-Vorgaben müsse die Chance zu
der längst überfälligen umfassenden Deregulierung des deutschen
Handwerksrechts erfolgen, mahnte die Monopolkommission. Sie verwies
auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 3. Oktober
2000, mit dem die Anwendung einzelner Vorschriften der deutschen
Handwerksordnung für unzulässig erklärt wurde, wenn damit eine
Verzögerung oder Erschwerung des grenzüberschreitenden
Dienstleistungsverkehrs verbunden ist.
Mit einer Deregulierung des Handwerks müsse kein Absinken der
Qualitätsstandards verbunden sein. Dagegen sei aber eine Stärkung der
Leistungsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu erwarten, betonte
die Monopolkommission. Dies sei auch im Hinblick auf die EU-Erweiterung und der sich dadurch verschärfenden internationalen
Konkurrenz im Dienstleistungsbereich von Bedeutung.
ZDH-Präsident Dieter Philipp wies die Forderungen der
Monopolkommission zurück. Angesichts der ständigen Rufe nach mehr beruflicher
Qualifizierung mache "eine Schwächung des erfolgserprobten
Meisterbriefes keine Sinn", argumentierte er.