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Dann lieber keine Reform

EU-Richtlinie legitimiert Zahlungsverzug

Die EU will die Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug novellieren, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen schneller an ihr Geld kommen. Eigentlich. Das paradoxe Ergebnis der Reform sorgt derzeit für Kopfschütteln.

Innerhalb der kommenden drei Wochen will die EU eine Neufassung der bisherigen Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug beschließen. Danach würde sich die Zahlungsfrist von derzeit 30 Kalendertagen auf 60 für öffentliche Auftraggeber erhöhen.

Noch verlangt die Richtlinie von öffentlichen Stellen und von Unternehmen grundsätzlich, Rechnungen spätestens nach 30 Kalendertagen zu bezahlen. Nach Fristablauf wird – auch ohne Mahnung – ein Verzugszins von mindestens 7 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.

Geradezu "entsetzt" reagiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes auf das EU-Vorhaben. Schließlich sollte die Zahlungsmoral durch die Reform verbessert werden. Dieses Vorhaben werden "zu Lasten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der Bauwirtschaft konterkariert", heißt es in einem Schreiben an die EU-Parlamentarier.

Hinzu kommt – und das ist ebenfalls neu – eine europäische Abnahmefrist von 30 Kalendertagen. Beide Fristen dürfen sogar noch verlängert werden, solange dies nicht „grob unfair“ sei. Ab wann eine Verlängerung „grob unfair“ werde, bleibt jedoch offen.

„Folglich müssten Bauunternehmen nach der Erstellung des Bauwerkes mindestens 30 Kalendertage auf eine Abnahme warten und dann mindestens weitere 60 Kalendertage auf die Bezahlung", schreibt der ZDB in einer Pressemitteilung. Damit könnten Bauunternehmen 90 Tage – und mangels klarer Obergrenzen womöglich noch deutlich länger – als Kreditgeber missbraucht werden.

(sfk)

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