Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Europaweite Bußgeldbescheide bald möglich

Europaweite Bußgeldbescheide bald möglich

Ein im Ausland ausgestellter Bußgeldbescheid soll künftig auch in dem jeweiligen Heimatland kassiert werden können.

Nach jahrelangem Anlauf der Behörden wird es

jetzt ernst: Ein im Ausland ausgestellter Bußgeldbescheid für

ein Verkehrsvergehen soll künftig auch in dem jeweiligen

Heimatland kassiert werden können. Die Innenminister der

Bundesländer haben laut dem Magazin "Der Spiegel" die

Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein

bereits im April 1999 vom Exekutiv-Ausschuss der Schengen-

Staaten verabschiedetes internationales Übereinkommen endlich

in Kraft tritt.

Das Regelwerk ist von den nationalen Parlamenten immer noch

nicht behandelt worden. Nur mit Hilfe des Übereinkommens,

argumentieren die Innenminister, sei "ein akzeptables

Verkehrsverhalten der jeweiligen Fahrzeugführer im In- und

Ausland zu erreichen".

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Mitteilungen zu Verkehrsverstößen der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen landen  immer beim Chef. Im Zeugenfragebogen wird der Verursacher angegeben, um dadurch den Halter zu entlasten. Dabei ist einiges zu beachten.

Personal

Verkehrsverstöße im Team: Was Chefs nicht tun sollten

Eine Bußgeldbehörde schickt Ihnen einen Zeugenfragebogen: Was tun? Wenn Sie keine Angaben machen, kann das erhebliche Konsequenzen für Ihr gesamtes Team haben.

    • Personal
Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.

Nutzungsrechte

Fremde Medieninhalte nutzen: Hier ist besondere Vorsicht geboten

Texte, Bilder, Videos und Musik: Wer fremde Inhalte für seinen Internetauftritt verwendet, muss die Nutzungsrechte beachten. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Schneller und sicherer: Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält, kann sie jetzt auch mittels QR-Code auf Echtheit prüfen.

Wichtig für Hauptunternehmen

Unbedenklichkeitsbescheinigung: Digitale Prüfung möglich

Was früher nur in Papierform möglich war, geht jetzt auch digital: Ein Online-Portal der BG Bau ermöglicht die Echtheitsprüfung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen.

    • Digitalisierung + IT
Privater Chat mit Kollegen bei Whatsapp: Laut Bundesarbeitsgericht ist die Kommunikation nicht immer vertraulich.

Personal

Hetze gegen den Chef im Whatsapp-Chat: Kündigung möglich

Wie privat ist der Austausch von Mitarbeitenden in einer Whatsapp-Chatgruppe? Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage jetzt mit einem Grundsatzurteil beantwortet.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht