Foto: luismolinero - stock.adobe.com
Craftsmen man over wood background handshaking after good deal

Inhaltsverzeichnis

Herzlich willkommen!

Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Das ändert sich ab März

Zum 1. März tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es soll Bewerbern aus Nicht-EU-Staaten die Einwanderung erleichtern. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Auf einen Blick:

  • Am 1. März tritt das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es soll Qualifizierten aus Nicht-EU-Staaten die Einwanderung erleichtern.
  • Künftig dürfen Fachkräfte mit anerkannter Qualifikation nach Deutschland einreisen – auch zur Arbeitssuche.
  • Die Beschränkung auf Engpassberufe entfällt.
  • Eventuell fehlende praktische Qualifikationen können auch in Deutschland nachgeholt werden.

Fachkräftemangel kennen Handwerksbetriebe nur zu gut – zahlreiche Stellen in den Betrieben bleiben offen oder können nur schwer besetzt werden. Um mehr qualifizierten Bewerbern aus dem Ausland die Einwanderung nach Deutschland zu erleichtern, hat die Bundesregierung das Fachkräfteeinwanderungsgesetz beschlossen.

1. Wer darf einreisen?

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert die Einreise und den Aufenthalt von Menschen aus Nicht-EU-Staaten, so genannten Drittstaaten, die in Deutschland für eine Beschäftigung als Fachkraft in Frage kommen. Sie können hier eine Beschäftigung ausüben, zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Das bedeutet, dass auch eine Beschäftigung in verwandten Berufen möglich ist.

Darüber hinaus können Fachkräfte mit akademischer Ausbildung nicht nur in Berufen arbeiten, die einen Hochschulabschluss voraussetzen. Sie können auch in anderen qualifizierten Berufen beschäftigt werden, die im fachlichen Zusammenhang zur Qualifikation stehen und für die grundsätzlich eine berufliche Ausbildung vorausgesetzt wird. Das heißt, ein Bauingenieur könnte auch in anderen Berufen der Baubranche arbeiten.

2. Welche Voraussetzungen muss die Fachkraft erfüllen?

Wer als Fachkraft nach Deutschland einreisen will, muss seine Qualifikation noch vom Heimatland aus bei der zuständigen deutschen Stelle anerkennen lassen. In Handwerksberufen sind die zuständigen Stellen die regionalen Handwerkskammern. Die bisherige Beschränkung auf Engpassberufe entfällt, die Bundesagentur für Arbeit soll ohne Vorrangprüfung der Beschäftigung zustimmen, wenn die Qualifikation anerkannt ist und ein Arbeitsvertrag vorliegt.

Rassistische Kunden? Nein, Danke!

Das Team dieses Handwerksbetriebs tritt Ausländerfeindlichkeit geschlossen entgegen. Und bekommt dafür viel Zuspruch.
Artikel lesen

Außerdem müssen die Bewerber Sprachkenntnisse nachweisen, die der gesuchten Tätigkeit entsprechen. In der Regel werden dabei Deutschkennnisse gefordert, die mindestens auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen liegen. Das bedeutet, der Bewerber muss über Fortgeschrittenen-Kenntnisse verfügen. Außerdem muss der Lebensunterhalt gesichert sein.

Fachkräfte und potenzielle Azubis können auch zur Arbeitssuche einreisen: Ihnen wird ein Aufenthalt von sechs Monaten erlaubt, um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle zu finden. Bei Azubis muss ein entsprechender Schulabschluss vorliegen und der Bewerber darf nicht älter als 25 Jahre sein.

Informationen über die Anerkennung und die zuständigen Stellen finden sich auf der Website www.anerkennung-in-deutschland.de

3. Müssen alle Qualifikationen vor der Einreise vorliegen?

Nein. Wenn die zuständige Anerkennungsstelle feststellt, dass für die volle Anerkennung eine praktische Tätigkeit erforderlich ist – etwa eine betriebliche Tätigkeit im Rahmen eines Anpassungslehrgangs, kann die Fachkraft zu diesem Zweck eine Aufenthaltserlaubnis für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland erhalten.

4. Kann ich als Arbeitgeber das Verfahren beschleunigen?

Ja. Wenn Sie mit einer Fachkraft bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben, kann sich die Dauer des Anerkennungsverfahrens auf zwei Monate verkürzen. Der Arbeitgeber muss dafür eine Vereinbarung mit der zuständigen Ausländerbehörde, in der Regel der zentralen Ausländerbehörde des jeweiligen Bundeslandes, schließen. Diese leitet das Anerkennungsverfahren ein und dient als zentraler Ansprechpartner für Arbeitgeber und zuständige Stellen. Zudem gelten verkürzte Fristen für die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sowie für die Beantragung und Erteilung des Einreisevisums. Die zusätzlichen Kosten für das beschleunigte Verfahren in Höhe von 411 Euro trägt der Arbeitgeber, heißt auf der Seite www.anerkennung-in-deutschland.de.

5. Gelten diese Regelungen auch für in Deutschland geduldete Ausländer?

Nein. Hier gilt das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Es ermöglicht neben der Ausbildungsduldung auch eine Beschäftigungsduldung für diejenigen, die ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind. Sie erhalten künftig regelmäßig eine Beschäftigungsduldung für 30 Monate, wenn sie unter anderem mindestens 35 Stunden die Woche sozialversicherungspflichtig arbeiten und ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern.

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos mehr zum Thema Arbeitsrecht oder Mitarbeitergewinnung verpassen? Mit dem handwerk.com-Newsletter bleiben Sie auf dem Laufenden. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/fluechtlinge-so-klappt-die-ausbildung-besser[/embed]

Tipps zur Fachkräftesicherung: So finden und binden Sie Mitarbeiter

Sie wollen Ihr Personal halten und möglicherweise sogar wachsen? Wir haben die passenden Tipps, die Ihnen dabei helfen.
Artikel lesen

10 Kleinigkeiten: So machen Sie Ihr Team glücklich

Mitarbeiterbindung ist wichtig in Zeiten des Fachkräftemangels – und die muss nicht teuer sein. Mit diesen zehn Kleinigkeiten machen Sie Ihr Team glücklich.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte wird einfacher.

Seit 18. November 2023

Mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für ausländische Fachkräfte

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz macht’s möglich: Zugewanderte dürfen nicht mehr nur im anerkannten Beruf arbeiten.

    • Personal, Personalbeschaffung, Politik und Gesellschaft
Guckt auf die Qualifikation seiner neuen Mitarbeitenden – nicht darauf, wie oft sie ausfallen könnten: Unternehmer Kai Kruse.

Frauen in Handwerksbetrieben

Im Notfall mehr als „nur“ ein Chef

Dass dieser Chef im Handwerk auf der Kita-Notfallliste seiner Mitarbeiterin steht, ist nicht alltäglich. Doch es zeigt Wertschätzung und entlastet beide Seiten.

    • Personal
Welches Fachwissen ist nötig, um eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach zu bringen? Es gehe um die Statik des Dachstuhls und den Zustand der Dachabdeckung, sagt Dachdeckermeister Jan Voges. Wer das nicht beachtet, müsse mit Problemen rechnen. 

Energiekosten

Solarteure: Schulung macht noch keinen Meister

Photovoltaikanlagen boomen, doch nicht jedes Angebot ist verlässlich – und ein Gewerk muss es ausbügeln. Woran liegt das?

    • Energiekosten, Politik und Gesellschaft
Sie akzeptieren nur Bewerbern, die ganz genau Ihrer Vorstellungen entsprechen und suchen Fehler mit der Lupe? Kein Wunder, dass Sie niemanden einstellen.

Stelle frei?

Diese 3 Denkfehler sollten Sie bei der Mitarbeitersuche vermeiden

Aus Ihren Bewerbern werden keine Mitarbeiter? Dann schauen Sie, ob Ihnen im Einstellungsprozess nicht einer dieser drei großen Fehler unterläuft.

    • Personal, Personalbeschaffung