Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

BFH-Urteil

Fahrtenbuchregelung gelockertFahrtenbuchregelung gelockert

Aufatmen könnnen Unternehmer, die das Fahrtenbuch für einen privat genutzen Firmenwagen unregelmäßig führen: Der Bundesfinanzhof hat ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch anerkannt.

Aufatmen können Unternehmer, die das Fahrtenbuch für einen teilweise privat genutzten Firmenwagen unregelmäßig führen: Der Bundesfinanzhof hat ein nachträglich erstelltes Fahrtenbuch anerkannt (Urteil vom 24.2.2000, Az: IV B 83/99).

Bisher hatten Unternehmer zwei Alternativen, die privat veranlassten Kosten gewinnerhöhend zu erfassen: Wer sich nicht mit der Schätzung nach der Ein-Prozent-Regelung zufrieden geben wollte, musste die tatsächlich angefallenen Fahrzeugkosten ermitteln. Vom Finanzamt anerkannt wurde in solchen Fällen aber nur ein laufend und lückenlos geführtes Fahrtenbuch. Die Richter des Bundesfinanzhofes überraschten deshalb mit ihrem Urteilsspruch. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger mittels Aufzeichnungen in einem Notizbuch sein Fahrtenbuch nachträglich erstellt. Will ein Betriebsprüfer also Ihr Fahrtenbuch verwerfen, weil es nicht laufend geführt wurde, verweisen Sie ihn auf dieses Urteil. eil es nicht laufend geführt wurde, verweisen Sie ihn auf dieses Urteil.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Fette Strafe für schlampiges Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch nachträglich kaufen und befüllen – mit Fahrten an Tagen, an denen der Wagen längst verkauft war? Das kam einen Maserati-Fahrer teuer zu stehen.

    • Steuern, Fuhrpark
Bei teuren Firmenwagen wird die Steuernachzahlung besonders saftig, wenn das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennt.

Steuern

Keine Chance für unleserliches Fahrtenbuch im Lamborghini

Fahrtenbücher müssen lesbar sein. Ist das nicht der Fall, helfen weder eine nachträgliche Abschrift noch ein Graphologe. Nicht einmal dann, wenn es um einen Lamborghini geht.

    • Steuern

Steuern

Fehlendes Fahrtenbuch kostet Investitionsabzugsbetrag

Wer für den Kauf eines Firmenwagens den Investitionsabzugsbetrag nutzt, muss die betriebliche Nutzung belegen – und das nicht erst nachträglich.

    • Steuern

Firmenauto privat nutzen?

Fahrtenbücher sind leichte Beute

Das Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung? Wer diese Frage nur nach Steuervorteilen entscheidet, übersieht ein paar gravierende Gefahren.

    • Steuern