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Datenökonomie

Fairer Datenzugang: Regierung beschließt Gesetz

Die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen könnte Handwerkern Service-Angebote im Bereich smarter Technologien erleichtern.

Die Bundesregierung hat die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz soll es erlauben, auf Missbrauch von Marktmacht in sich schnell verändernden Märkten zügig zu reagieren.

Mit dem Entwurf habe die Regierung „eine Regelung auf den Weg gebracht, mit der der Wettbewerb in der Datenökonomie auf eine faire Grundlage gestellt werden kann“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH).

Er begrüßte, dass im GWB eine grundsätzliche Datenteilung zwischen industriellen Herstellern und handwerklichen Dienstleistern vorgeschrieben werden solle. „Bislang beanspruchen Hersteller smarter Geräte die Daten, die bei der Nutzung anfallen, für sich allein. Sie schließen damit handwerkliche Tätigkeiten aus, die auf diesen Daten basieren“, sagte Schwannecke.

Angesichts wachsender Bedeutung smarter Geräte entscheide der Zugang zu den anfallenden Daten auch im Handwerk über die Wettbewerbsfähigkeit. Besonders betroffen sieht Schwannecke Werkstätten für Kraftfahrzeuge oder Landmaschinen, die Dienstleistungen im Rahmen vorausschauender Wartung anbieten wollen sowie unabhängige Anbieter aus dem Elektro- und SHK-Handwerk im Bereich von Serviceleistungen für Smart-Home-Systeme.

Der ZDH hatte letztes Jahr vor den Folgen von Datenmonopolen gewarnt und „Anforderungen des Handwerks an eine faire Datenökonomie“ formuliert. Mit dem Entwurf der GWB-Novelle werden sich nun noch Bundestag und Bundesrat befassen.

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