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(Fast) zufrieden mit der BG

Auch wenn viele über die Berufsgenossenschaften klagen: Bäckermeisterin Sabine Dilz bricht eine Lanze für die BG. Sie koste nicht nur Geld, sondern habe ihr nach einem Unfall tatsächlich sehr geholfen. Und wer wirklich am Schutz der eigenen Arbeitskraft sparen will, hat dazu andere Möglichkeiten.

Schnelle Schritte auf feuchten Fliesen - Bäckermeisterin Sabine Dilz rutscht aus, knallt mit dem Bein auf die Stufe zum Verkaufsraum, bricht sich das Mittelfußknochen. Ein Gehschuh und mindestens sechs Wochen Pause - fast wäre der Unfall das Aus für die Existenzgründerin aus Wardenburg gewesen. "Da war ich das erste Mal froh, dass es die Berufsgenossenschaft gib", erinnert sich die Bäckermeisterin. "Die BG hat mir wirklich geholfen, nicht nur bei den Reha-Maßnahmen." Zusätzlich zum Ausfallgeld finanzierte die BG auch eine Haushaltshilfe. "Die kümmern sich wirklich darum, dass man wieder auf die Beine kommt", berichtet die Unternehmerin. Nur eins hätte besser laufen können: "Ich hätte mir mehr Beratung am Anfang gewünscht." Doch bis Ende 2007 war die "Mitgliedschaft für Unternehmer im Nahrungsmittelgewerbe noch Pflicht in der BG. Da kam nur ein kurzes Schreiben, und ich hatte in der Gründungsphase kaum Zeit, mir Gedanken über den Beitragssatz zu machen." Also wählte Dilz den Mindestsatz. "Aber das reicht nicht wirklich, um den Betrieb aufrecht zu erhalten." Zumal sie innerlich nicht mit so etwas gerechnet hätte. "Man denkt ja immer, dass einem selbst schon nichts passieren wird. Und gerade am Anfang will man die Kosten niedrig halten."

Risiken nicht unterschätzen

Doch am Schutz des Inhabers zu sparen, sei riskant, weiß Stefan Jans vom Bund versicherter Unternehmer: "Gerade in den ersten Jahren ist ein Betrieb von der Leistungsfähigkeit des Inhabers abhängig. Daher ist die Sicherung der schwersten Risiken dringend geboten", sagt der Versicherungsberater. Wie hoch der Vorsorgebedarf ist, müsse jeder individuell berechnen. "Das kommt zum Beispiel darauf an, wie viel vom Inhaber abhängt. In einem kleinen Betrieb wird das unter Umständen mehr sein als in einer Firma, in der sich die Arbeit auf mehr Schultern verteilen lässt." Bedenken sollten Gründer jedoch, dass sie Vorsorge für Behandlung, Rehabilitation und Einkommensverlust treffen müssen, ebenso für einen möglichen Investitionsbedarf nach einem Unfall, zum Beispiel in einen behindertengerechten Wagen. Und nicht zuletzt für den Fall, dass sie dauerhaft berufsunfähig sind. "Mein Rat ist, dass sich ein Unternehmer nicht schlechter absichern sollte als seine Mitarbeiter", sagt Jans.

Um die Kosten dennoch im Griff zu behalten, gebe es andere Möglichkeiten:

Keine schnellen Lösungen: Zeitmangel führe oft dazu, einen Versicherungsvertreter pauschal zu beauftragen, sich um alles Notwendige zu kümmern. Das Ergebnis werde nicht unbedingt bedarfsgerecht und kostengünstig ausfallen. "Nehmen Sie sich Zeit, Angebote zu vergleichen", rät Jans.

Keine Paketlösungen: Es gibt keine auf den individuellen Bedarf zugeschnittenen Versicherungspakete. Vielmehr handelt es sich um ein Bündel von Policen, darunter einige, die ein Gründer in der Regel nicht benötigt. "Kosten sparen Gründer so nicht", warnt Jans.

Kombi-Produkte prüfen: Oft werden sinnvolle Berufunfähigkeitspolicen als Kombi-Produkt mit einer Kapitallebensversicherung angeboten. Das erhöhe den Aufwand erheblich, obwohl es für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge bessere Alternativen gebe, berichtet Jans. Sinnvoll könne hingegen eine Kombination aus Risiko-Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sein, da die Beiträge zur Risikolebensversicherung in der Regel niedrig sind. Beachten sollten Gründer dabei jedoch ausreichend lange Laufzeiten für den Berufsunfähigkeitsschutz.

Sinnvoller Schutz: Das gehört dazu

Krankenversicherung: Die Mitgliedschaft in einer Krankenversicherung ist Pflicht. Sie übernimmt die Behandlungskosten im Krankheitsfall.

Krankentagegeld: Wird der Inhaber vorübergehend arbeitsunfähig, dann kann das Einkommen aus dem Betrieb schmerzhaft fehlen. Für solche Fälle ist eine Kranken-Tagegeld-Versicherung abzuschließen. Diesen Schutz gibt es nicht automatisch von der Krankenversicherung! Ein Preisvergleich lohnt sich, da es erhebliche Unterschiede gibt. Sinnvoll sind Tarife mit einer Karenzzeit: Dafür, dass die Versicherung erst zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit zahlt, sind die Tarife deutlich niedriger als bei Tarifen mit sofort beginnender Leistung.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Im Fall einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall zahlt die Kranken-Tagegeld-Versicherung nicht. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ebenfalls ein Muss.

Unfallversicherung: Die private Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaft, die Arbeitsunfälle absichert, sind wichtige Ergänzungen. Beide Angebote ergänzen sich: Die private Unfallversicherung deckt zwar meist neben privaten auch Arbeitsunfälle ab. Doch die Berufsgenossenschaft zahlt auch eine Rente, eine Hinterbliebenenrente und übernimmt Reha-Maßnahmen.

Quelle: Bund versicherter Unternehmer

(jw)

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