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Finanzamt prüft Sonderausgaben

Finanzamt prüft Sonderausgaben

Durch das Alterseinkünftegesetz gelten beim Sonderausgabenabzug seit 1. Januar neue Spielregeln.

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Beiträge zu den neuen Rürup-Renten schlagen im Jahr 2005 mit 60 Prozent als Sonderausgaben zu Buche. Die Abzugsfähigkeit dieser Beiträge steigt Jahr für Jahr um zwei Prozent, bis ab dem Jahr 2025 die gesamten Beiträge Steuer sparend berücksichtigt werden.

Für Kranken-, Pflege- oder Lebensversicherungsbeiträge dürfen zusätzlich 2.400 Euro/4.800 Euro (ledig/verheiratet) abgezogen werden. Bis zum Jahr 2019 führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Ist ein Handwerker danach steuerlich ab 2005 schlechter gestellt, wird stets der Sonderausgabenabzug gewährt, der bis Ende 2004 zulässig gewesen wäre.

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