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Wurde ja auch Zeit

Finanzbeamte finden Nadel im Heuhaufen!

2 Handwerksunternehmer, 2 Erlebnisse mit Finanzbehörden, 1 Aufschrei: „Aaaaaaaaaaaaah!“

Dingdong. „Liebling, Du hast Besuch.“ Der erste Fall beginnt harmlos, eine routinemäßige Betriebsprüfung steht an. Aber ist der Prüfer nun überkorrekt oder einfach nur motiviert oder hatte er Ärger mit seiner Frau? Das ist nicht ganz leicht zu beantworten, jedenfalls sucht der Mann händeringend nach Beanstandungen, berichtet ein Handwerksmeister aus Nordrhein-Westfalen (nennen wir ihn Günter Genügsam).

Der Unternehmer bleibt locker und serviert Kaffee, denn: „Da ist nichts, was zu beanstanden wäre.“ Und tatsächlich entdeckt der Finanzbeamte (zunächst) nichts.

Und es ist auch nicht verwerflich, dass Günter Genügsam sein eigenes Wohnhaus umgebaut hatte, mit dem Betrieb hat das ja nichts zu tun. Denkste. Denn das Unternehmen ist eine GmbH. Und Günter Genügsam hat Werkzeuge der GmbH für den privaten Umbau genutzt, beispielsweise eine Mischmaschine.

Das bedeutet: „Ich hätte mir selbst eine Rechnung für die Benutzung meiner eigenen Geräte schreiben müssen – und das wusste ich ganz einfach nicht.“

Das Ende vom Lied: Androhung einer Strafanzeige. Oder ein Bußgeldbescheid von 500 Euro. Und eine geschätzte Steuernachzahlung von 1.500 Euro.

Nächster Fall, nächste Seite: Schadenfrohe Betriebsprüfer und ein schickes Bußgeldverfahren.

Späte Buchung mit Spätfolgen

Eine Unternehmerfrau aus Sachsen (nennen wir sie Bettina Ehrlich) hat ein „schickes“ Bußgeldverfahren für ihren Mann „an Land gezogen“. Auch sie hegt keine unlauteren Absichten. Und sie weiß: Umsatzsteuererklärungen werden bis zum 10. des Folgemonats abgegeben. „Das Finanzamt bucht selbst bei uns ab, üblicherweise noch vor dem 10. Des Monats.“

Anfang 2010 erfolgte die Abbuchung aber erst am 12. Januar. „Ich habe mir nichts dabei gedacht“, sagt Bettina Ehrlich. Also hat sie die Abbuchung bei der Jahresabrechnung dem Jahr 2009 zugeschlagen. Fehler. Ich hätte die reichlich 2000 Euro erst 2010 berücksichtigen dürfen. Damit war der Gewinn zu niedrig angesetzt.

Das Finanzamt nutzt Computerprogramme, in denen so etwas auffällt. Nun könnte ja der Hinweis lauten: „Oh, das ist falsch, da ist Ihnen ein Fehler unterlaufen.“ Könnte. Das Finanzamt hat etwas anders reagiert, kurz vor Ende der Verjährung sind „schadenfrohe“ Betriebsprüfer losgeschickt worden. „Weil dann die Zinsen besonders hoch sind“, nimmt die Unternehmerfrau an.

Bettina Ehrlich: „Zusammen mit der Nichtanerkennung der Fahrtenbücher und einiger Kleinigkeiten sowie der dicken Zinsen ergab das eine Nachzahlung von knapp 3000 Euro wegen ‚hinterzogener‘ Steuern.“

Auch eine Erkenntnis: Es gibt humorlose Finanzbeamte – lesen Sie Seite 3.


Verdammt, das Finanzamt ist im Recht

Offensichtlich gibt es bei diesem Thema drei (völlig banale) Probleme.

1. Nicht jeder Handwerker kennt jedes Steuergesetz – wie auch?
2. Aus Punkt 1. resultiert, dass Handwerksunternehmern steuertechnische Fehler unterlaufen.
3. Handwerksmeister sind wiederum überrascht, dass einige Finanzbeamte völlig humorlos auf diese Fehler reagieren.

Die aktuellen Fälle hat sich der Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen für uns angesehen. Bevor Horst Schade verdeutlichen wird, wie sich Ärger in der Betriebsprüfung vermeiden lässt, beantwortet er zunächst eine andere Frage: Waren die Betriebsprüfer im Recht?

Fall 1: Günter Genügsam und die Rechnung für das eigene Werkzeug

Rein rechtlich muss ein Unternehmer die private Nutzung betrieblicher Gegenstände in seiner Steuererklärung angeben, sagt der Experte. So machen Sie es richtig:

  • GmbH: Als Geschäftsführer müssen Sie sich selbst als Privatperson eine Rechnung inklusive Umsatzsteuer stellen. Sonst behandelt der Fiskus die Nutzung der Werkzeuge als „verdeckte Gewinnausschüttung“.
  • Personenunternehmen: Eine Rechnung ist hier nicht nötig. Sie können die Nutzung direkt als „befristete Privatentnahme“ buchen. Setzen Sie dabei einen angemessenen Betrag plus Umsatzsteuer an für die Zeit, in der Sie sich das Werkzeug selbst ausgeliehen haben. Damit das Finanzamt nicht meckert, müssen Sie so viel buchen, wie Sie auch einem Dritten für das Entleihen Ihrer Werkzeuge berechnet hätten.
Nächste Seite: „Warum unterstellen Finanzbeamte grundsätzlich eine böse Absicht?“

In der Regel kein hoher Schaden

Steuerexperte Horst Schade hat sich auch mit dem zweiten Fall beschäftigt.

Fall 2: Bettina Ehrlich und die Abbuchung der Umsatzsteuer?

Grundsätzlich sind Ausgaben in dem Jahr zu buchen, in dem sie geleistet werden. Das gilt auch für die Umsatzsteuer: Die Umsatzsteuer für Dezember 2013 ist im Januar 2014 fällig, also spielt sie auch erst in der Umsatzsteuererklärung 2014 eine Rolle.

Doch es gibt eine Ausnahme, erläutert Schade: „Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurz vor oder nach Beginn eines Kalenderjahres geleistet werden, werden dem Vorjahr hinzugerechnet.“ Die Umsatzsteuer ist so eine regelmäßige Ausgabe. Doch der Fiskus zieht eine klare Grenze: „Das gilt nur für Ausgaben, die bis zum 10. Januar erfolgen.“ Die Folge: Bei der Umsatzsteuerzahlung im Januar muss man jedes Jahr aufs Neue ganz genau hinschauen, wann sie abgebucht wurde.

Der Schaden einer Fehlbuchung dürfte in der Regel allerdings nicht sehr hoch sein, erklärt der Steuerberater: Selbst wenn das Finanzamt eine falsche Zuordnung kurz vor Ablauf der Verjährung beanstandet, kann in der Betriebsprüfung noch die Umsatzsteuer auf das richtige Jahr umgebucht werden. „Dann hat man nur den Zinsschaden und der sollte bei kleineren Unternehmen nicht allzu hoch sein.“

Und dennoch: Dass Finanzbeamte den Betrieben grundsätzlich „den Vorsatz“ unterstellen, regt die Unternehmerfrau Bettina Ehrlich auf.

Nächste Seite: Wenn der Steuerprüfer dreimal klingelt – noch eine wichtige Erkenntnis.

Lassen Sie den Steuerberater ran

Horst Schade würde nicht alle Betriebsprüfer über einen Kamm scheren. „Es gibt natürlich Beamte, die hinter jedem Baum etwas wittern. Aber das ist nicht der Normalfall.“ Allerdings ist ein Betriebsprüfer auch nur ein Mensch. Hatte er vielleicht schon einen miesen Start in den Tag? Oder fühlt er sich provoziert? „Da muss man ruhig bleiben und es nicht persönlich nehmen“, rät Schade.

Unser Tipp: Lassen Sie den Steuerberater ran!

Betriebsprüfungen sind immer eine Stresssituation, zumal Sie auch noch andere Aufgaben haben. Für Ihren Steuerberater ist das Routine. Er wird schon das Optimum herausholen, falls der Prüfer sucht und findet.

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(sfk/jw)

(sfk/jw)

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