Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sieht sich durch den Richterspruch bestätigt. Nun sei die Bundesregierung gefordert, den halben Steuersatz rückwirkend für die Jahre 1999 und 2000 einzuführen.
Die bis 1999 und seit 2001 geltenden Anwendung des halben Steuersatzes für Unternehmer ab einem Alter von 55 Jahren soll deren Alterversorgung sichern. Im vorliegenden Fall hatte die vorübergehende Steuerverschärfung in den Jahren 1999 bis 2000 zu einem Unterschied von rund 700.000 Mark geführt, woraufhin der Unternehmer vor Gericht gezogen war.
Die Richter mahnten mit ihrem Urteil eine fehlende sachliche Begründung für die #8222;erhebliche" Steuerverschärfung in den Jahren 1999 und 2000 an. Zudem verstoße dieses Hin und Her bei der Besteuerung gegen das in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerte Gleichheitsgebot. #8222;Schwerwiegende verfassungsrechtliche Zweifel" hegen die Richter darüber hinaus auch, weil der Gesetzgeber bei der neuerlichen Novellierung Veräußerungsfälle aus den Jahren 1999 und 2000 von dem nunmehr geltenden Wahlrecht ausschließt. Im Bundesfinanzministerium werden diese verfassungsrechtlichen Bedenken nicht geteilt, betonte eine Sprecherin auf Nachfrage von handwerk.com. Die seit 1. Januar 2002 geltende Regelung basiere auf ganz anderen Voraussetzungen, hieß es.
Dennoch sieht der ZDH die Bundesregierung in der Pflicht: Schließlich seien von der Verschärfung vor allem Unternehmer betroffen, denen sich keine Alternative zum Verkauf mehr geboten hätte und die letztlich besonders auf die steuerlichen Vorteile angewiesen sein, gibt ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth zu bedenken. Fest steht für den ZDH, dass mehrere Tausend Unternehmer unter der höheren Steuerbelastung zu leiden hätten.