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Private Altersvorsorge

Finanzielles Polster für das Alter

Selbst junge Unternehmer sollten heute schon an morgen denken und finanziell für den Ruhestand vorsorgen. Wie viel dabei am Ende herausspringt, hängt nicht nur vom richtigen Anlage-Mix ab, sondern vor allem auch von der Besteuerung im Alter.

Tritt ein Handwerker seinen Betrieb an die nächsten Generation ab oder veräußert er ihn an Fremde, steht ihm für seinen Lebensabend keine gesetzliche Rente zu. Da ungewiss ist, ob die Veräußerung des Betriebs in 20 oder 30 Jahren überhaupt einen Gewinn abwirft, ist es umso wichtiger, sich schon heute mit privaten Kapitalanlagen abzusichern. Dabei gilt: Je früher ein Unternehmer beginnt, sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand zu schaffen, desto weniger muss er einbezahlen, um im später über ein ansehnliches Kapital verfügen zu können.

Um im Alter beispielsweise über 100.000 Euro verfügen zu können, muss ein heute 25-jähriger gerade einmal 25.000 Euro selbst beisteuern. Den Rest besorgen Zinsen und Zinseszinsen. Ein 45-Jähriger muss dagegen schon tiefer in die Tasche greifen. Sein Sparaufwand liegt bei 52.000 Euro, um in 20 Jahren 100.000 Euro Kapital ansparen zu können (siehe Tabellen unten). Neben dem richtigen Mix zwischen risikoreichen und konservativen Anlageformen, sollten Unternehmer auch die steuerlichen Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen.

Klassiker Lebensversicherung

Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann zwar keine zweistellige Rendite erwarten, bei Einzahlung von mindestens zwölf Jahren ist die Auszahlung der Versicherungssumme nach derzeitiger Rechtslage jedoch noch in voller Höhe steuerfrei. Zwar denkt die Bundesregierung schon seit langem daran, die spätere Auszahlung der Überschüsse zu besteuern, bis zur gesetzlichen Verankerung einer solchen Änderung müssten Unternehmer, die sich für die Anlageform Lebensversicherung entschieden haben, Vertrauensschutz genießen und das ausbezahlte Kapital im Alter nicht mit dem Finanzamt teilen.

Mit Aktien spekulieren

Hohe Renditen lassen sich über Jahre hinweg mit Aktien erzielen. Unternehmer sind deshalb gut beraten, zumindest einen kleinen Teil ihrer flüssigen Mittel in Aktien oder andere börsennotierte Wertpapiere zu investieren. Bei Aktien greift das Halbeinkünfteverfahren, nach dem von einer Dividende stets 25 Prozent Körperschaftsteuer an den Fiskus fallen, die restlichen 75 Prozent der Dividende sind nur noch zur Hälfte zu versteuern. Wermutstropfen: Es ist geplant, dass Gewinne aus Aktienverkäufen künftig stets mit 7,5 Prozent zu versteuern sind egal, wie lange man die Papiere im Depot hatte. Bei Aktien, die ein Unternehmer bereits vor dem 21. Februar 2003 besaß, sollen beim Verkauf 1,5 Prozent der Verkaufserlöses besteuert werden.

Rentenvertrag plus Riesterförderung

Seit dem 1. Januar 2002 belohnt der Staat gesetzlich rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, die mit riester-geförderten" Anlageprodukten für das Alter sparen. Auf den ersten Blick möchte man meinen, dass Unternehmer hier leer ausgehen. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Ein Hintertürchen steht nämlich Unternehmern offen, die verheiratet sind. Ist bei Ehepaaren nämlich ein Partner rentenversicherungspflichtig, erhält der andere Partner einen abgeleiteten" Zulagenanspruch. Ist keiner der beiden Ehegatten pflichtversichert, kann mit einem simplen Trick Abhilfe geschafft werden:

Der Unternehmer stellt seine bessere Hälfte" einfach als rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in seiner Firma ein. Neben Steuervorteilen und einer gesetzlichen Rente winken den beiden so die Riester-Zulagen. Voraussetzung: Beide müssen einen Riester-Vertrag abschließen und der angestellte Partner muss die vorgeschriebenen Mindestbeiträge leisten. Nachteil bei Riesterverträgen: Im Alter scheidet eine Kapitalabfindung aus. Die Zulage gibt es nur, wenn der Vertrag bei Fälligkeit laufende Rentenzahlungen vorsieht.

In Fonds investieren

Häufig investieren Unternehmer langfristig in offene und geschlossene Immobilienfonds. Einen Anteil an einem geschlossenen Immobilienfonds sollte man sich jedoch nur dann zulegen, wenn man den Totalverlust seines eingesetzten Kapitals verschmerzen kann. Da geschlossene Immobilienfonds in aller Regel nur in ein Objekt investieren, von keiner Behörde beaufsichtigt werden und die Anteile vom Fonds nicht wieder zurückgenommen werden müssen (Käufer muss gesucht werden), lassen sich zwar verlockende Steuer sparende Anfangsverluste einfahren, das eingesetzte Kapital ist jedoch von Anfang an wackelig.

Wenn schon Immobilienfonds, sollten sich kapitalbewusste Unternehmer für offene Fonds entscheiden. Bei dieser Variante der Kapitalanlage (durchschnittliche Rendite der vergangenen Jahre sechs Prozent) erzielt ein Unternehmer Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wegen des Sparerfreibetrags sind somit jedes Jahr 1.550 Euro/3.100 Euro (ledig/verheiratet) steuerfrei.

Strategiebestimmung

Um den richtigen Mix in punkto Risikobereitschaft zu finden und die steuerlichen Gesichtspunkte einfließen zu lassen, sollten Unternehmer ihren Sparplan für das Alter unbedingt mit ihrem Steuerberater absprechen. Fazit: Wer früh beginnt, muss weniger sparen!

Notwendige monatliche Sparraten, um im Rentenalter über angesparte 100.000 Euro verfügen zu können bei einer jährlichen Rendite von sechs, sieben und acht Prozent:

Jahre bis zum Rentenbeginn

6 Prozent Rendite

7 Prozent Rendite

8 Prozent Rendite

20

230 Euro

200 Euro

180 Euro

30

110 Euro

85 Euro

75 Euro

40

55 Euro

40 Euro

30 Euro

Summe der Einzahlungen, um am Ende über 100.000 Euro verfügen zu können, bei einer jährlichen Rendite von sechs, sieben und acht Prozent:

Jahre bis zum Rentenbeginn

6 Prozent Rendite

7 Prozent Rendite

8 Prozent Rendite

20

55.200 Euro

48.000 Euro

43.200 Euro

30

39.600 Euro

30.600 Euro

27.000 Euro

40

26.400 Euro

19.200 Euro

14.400 Euro

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