Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Steuerprüfung

Fiskus darf rückwirkend schätzen

Schätzt der Fiskus nach einer Außenprüfung die Erlöse, dann kann er das Ergebnis auch für frühere Jahre zugrundelegen.

Der Fall: Das Finanzamt führte eine Außenprüfung in einem Döner-Laden in Hamburg durch. Dabei stießen die Prüfer auf Warenlieferscheine, die nicht in der Steuererklärung auftauchten. Folglich erklärten sie die Kassen- und Buchführung als mangelhaft und schätzten den Erlös auf der Basis der Wareneinkäufe und Preislisten.

Bei der Gelegenheit änderte das Finanzamt auch gleich die Steuerbescheide für die Vorjahre. Der Betreiber des Döner-Ladens hielt dagegen: In den Vorjahren seien Wareneinsatz und Umsatz viel niedriger gewesen, eine Folge des damaligen Gammelfleisch-Skandals und des daraus folgenden Wettbewerbs. Im Prüfzeitraum habe er deswegen seine Döner zu „Kampfpreisen“ angeboten, die viel niedriger gewesen seien als die Preise auf der Speisekarte, und den Fleischeinkauf deswegen fast verdoppelt.

Das Urteil des Finanzgerichts Hamburg: Es bleibt bei der Schätzung. Sie sei aufgrund der mangelhaften Kassenführung berechtigt, zumal der Kläger die Unterschiede zu den Vorjahren nicht nachweisen konnte. In solchen Fällen habe der Kläger die Beweislast, nicht das Finanzamt.

Revision hat das Finanzgericht in diesem Fall nicht zugelassen. Deswegen hat der Kläger eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt

Finanzgericht Hamburg: Urteil vom 23. Februar 2016, Az. 2 K 31/15
Nichtzulassungsbeschwerde beim BFH: Az. X B 32/16

(jw)

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Weiterbildung richtig angegangen: Viel Bildung - wenig Ausfallzeiten
Urteil: Schwarzarbeit muss (manchmal) doch bezahlt werden
Beschäftigt im Familienbetrieb: So lohnt sich der Minijob für den Partner

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Einbahnstraße heißt, es darf nur in eine Richtung gefahren werden – auch bei der Parkplatzsuche. Das stellte jetzt Deutschlands oberstes Zivilgericht klar.

Urteil

Verboten: Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße

Ein paar Meter zurücksetzen, um an eine Parklücke zu kommen, ist in einer Einbahnstraße nicht erlaubt. Zwei Ausnahmen gibt es jedoch.

    • Recht
Schwarzarbeit vor Gericht: Das sagt die Rechtsprechung zu Geschäften ohne Rechnung.

Recht

5 Beispiele, warum Schwarzarbeit keine gute Idee ist

Dem Fiskus entstehen durch Schwarzarbeit hohe Schäden. Diese Urteile zeigen, was Unternehmern blüht, wenn sie sich auf Geschäfte ohne Rechnung einlassen.

    • Recht
Mitarbeiterin mit sexueller Äußerung herabgewürdigt: Laut einem aktuellen Urteil kann  außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund rechtfertigen.

Personal

„Durch den Schlitz ziehen“: Kündigung für üble Äußerung?

Ein Betrieb kündigt einem Mitarbeiter nach einer Firmenfeier fristlos – wegen einer sexistischen Äußerung gegenüber einer Kollegin. Zurecht?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Schornsteinfeger bringen Glück ins Haus, weil sie durch ihre Arbeit die Gefahr von Bränden verringern.

Panorama

Darum gelten Schornsteinfeger als Glücksbringer

Neben Glücksklee, Marienkäfer und Hufeisen gilt auch der Schornsteinfeger als Glücksbringer – und das schon seit Jahrhunderten. Doch warum ist das so?

    • Panorama