Wer einfache Weißbrote backt, braucht dafür
keinen Meistertitel im Bäckerhandwerk. Mit dieser am Mittwoch bekannt
gewordenen Entscheidung hat das Amtsgericht Paderborn einen
Bußgeldbescheid gegen einen türkischen Fladenbrot-Bäcker aufgehoben.
Der Mann aus Paderborn sollte 1000 Mark bezahlen, weil er täglich bis
zu 800 der Fladenbrote produziert und verkauft habe, ohne in die
Handwerksrolle eingetragen zu sein.
Da zur Herstellung derartiger
Backwaren keine besonderen Fachkenntnisse erforderlich seien, gelte
die Handwerksordnung nicht, begründete das Gericht seine Entscheidung
(Az.: 25 OWI 372 JS 139/01 126/01).