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Personal

Flüchtlinge beschäftigen ohne Risiko

Flüchtlinge rechtssicher einstellen, Abschieberisiko minimieren. Das geht. Worauf Betriebe achten sollten, erklärt unsere Fachkräfte-Expertin Svenja Jambo.

Auf einen Blick:

  • Ärgerlich für Betriebe: Immer wieder treten Fälle auf, in denen Flüchtlinge abgeschoben werden sollen, auch während Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung oder anderen Arbeitsverhältnissen.
  • Wann dürfen Sie einen Flüchtling beschäftigen? Wie minimieren Sie das Risiko der Abschiebung? Inwiefern erhöht ein Arbeitsplatz das Bleiberecht? Drei Fragen an Svenja Jambo, Expertin für berufliche Qualifizierung und Fachkräfte am Institut der Deutschen Wirtschaft.
  • An wen können Sie sich wenden? Wichtige Adressen und Ansprechpartner für Unternehmen finden Sie am Ende des Textes.

Bei der Integration von Flüchtlingen ist das Handwerk Vorreiter: Jeder dritte Handwerksbetrieb beschäftigt aktuell einen Flüchtling oder hat es in den zurückliegenden drei Jahren getan, ermittelte das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln. Den Trend bestätigt auch unsere handwerk.com-Umfrage. IW-Köln-Referentin Svenja Jambo klärt auf, wie Sie erfolgreich einen Flüchtling einstellen.

Arbeit erlaubt? Der Ausweis klärt auf.

Ab wann darf ich einen Flüchtling beschäftigen?

Svenja Jambo: Ob ein Flüchtling bei Ihnen arbeiten darf, erkennen Sie an seinen Ausweisdokumenten. Dort ist die Arbeitsauflage vermerkt. Ein großer Teil sind inzwischen anerkannte Flüchtlinge, für die ein uneingeschränkter, zustimmungsfreier Arbeitsmarktzutritt gilt. Für Geduldete und Asylbewerber mit laufendem Asylantrag gilt: Ab dem vierten Aufenthaltsmonat dürfen sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die Ausländerbehörde dem zustimmt. Dafür muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und für verschiedene Praktikumsarten muss auch die lokale Arbeitsagentur zustimmen.

Welcher Flüchtling darf bleiben? Das BAMF gibt Orientierung.

Wie können Unternehmer das Risiko minimieren, dass ein frisch eingestellter Flüchtling abgeschoben wird? Jambo: Dabei helfen unter anderem die Schutzquoten vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Quote sagt aus, wie viel Prozent der Asylanträge aus einem Herkunftsland positiv entschieden werden. Herkunftsstaaten mit guter Bleibeperspektive haben eine Schutzquote von über 50 Prozent. Das sind Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea. Vorteil für Unternehmen: Menschen mit guter Bleibeperspektive haben auch Privilegien bei Fördermaßnahmen wie Deutschkursen.

Ist die Chance, dass ein Flüchtling nicht abgeschoben wird, höher, wenn er einen Arbeitsplatz hat?

Jambo: Nur im Fall einer betrieblichen Ausbildung. Dann greift die sogenannte „3+2-Regelung“. Der Auszubildende erhält eine Duldung während der Ausbildung sowie für zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss. Vorteile hat ein Arbeitsplatz außerdem für anerkannte Flüchtlinge: Können sie den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern und beherrschen sie das Sprachniveau C1, können sie bereits nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Infos und Ansprechpartner: Adressen für Betriebe

Unternehmen, die sich für die Beschäftigung von Flüchtlingen interessieren, finden unter folgenden Adressen Hilfestellung.

  • Konkrete Tipps zur allgemeinen Beschäftigung von Flüchtlingen finden Sie auf der Themenseite Flüchtlinge des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (Kofa) am IW Köln hier. Das Kofa hat auch eine Handlungsempfehlung zur Beschäftigung von Flüchtlingen herausgegeben, die viele konkrete praktische Fragestellungen klärt. Sie steht zum kostenlosen Download hier bereit.
  • Unternehmen, die Flüchtlinge für Praktika oder Ausbildungsplätze suchen, können sich bundesweit an mehr als 160 Willkommenslotsen wenden. Die aktuelle Liste der Ansprechpartner finden Sie hier.
  • Handwerksbetriebe aus Niedersachsen finden zudem Unterstützung von den Handwerkskammern im Rahmen des "Integrationsprojekts Handwerkliche Ausbildung für Flüchtlinge und Asylbewerber“ (IHAFA). Jede niedersächsische Handwerkskammer hat ihre eigenen Berater. Die passende Seite für Ihren Kammerbezirk finden Sie hier: Braunschweig/Lüneburg/Stade, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück, Ostfrieslands,

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