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Flüchtlinge bei einem Sprachkurs.

Inhaltsverzeichnis

Integration auf dem Arbeitsmarkt

Flüchtlings-Azubis: ZDH fordert verlässliche Regelung

Eine Ausbildung hilft Flüchtlingen fußzufassen und trägt zur Integration auf dem Arbeitsmarkt bei. Der ZDH fordert daher, dass Lehrlinge mit Duldungsstatus keine Abschiebung befürchten müssen sollten.

Auf einen Blick:

  • Betriebe machen vorwiegend positive Erfahrung mit der Ausbildung von Flüchtlingen – trotz vorhandener Sprach- und Qualifikationsdefizite, berichtet ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.
  • Viele Flüchtlinge seien hoch motiviert und eine Ausbildung sei für sie ein großer Schritt in Richtung Integration.
  • Deshalb plädiert Wollseifer für die flächenhafte Umsetzung der 3+2 Regelung: Nach Beendigung der Ausbildung sollen Flüchtlinge die Chance haben, noch mindestens zwei Jahre ohne Angst vor Abschiebung in ihrem Beruf arbeiten zu können.

Flüchtlinge im Handwerk auszubilden, ist für viele Betriebe nach wie vor eine große Herausforderung. „Es gibt teils auch Probleme wegen fehlender Dokumente und Papiere. Aber es gibt eben auch die hohe Motivation und den Einsatz der Flüchtlings-Azubis“, sagt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

Handwerk engagiert sich für Ausbildung von Flüchtlingen

Handwerksbetriebe engagieren sich und tragen dazu bei, Hürden abzubauen und – wo immer möglich – zu überwinden, berichtet der ZDH-Präsident weiter. Unternehmer hätten mit der Ausbildung von Flüchtlingen überwiegend positive Erfahrungen gemacht. Eine Ausbildung im Handwerk sei für einen Flüchtling in hohem Maße Ansporn, im Betrieb und vor Ort Fuß zu fassen.

Zudem gebe eine Ausbildung den geflüchteten Menschen eine Perspektive für die Zukunft. Das befördere und beschleunige die Integration erheblich, betont Wollseifer.

Für mehr Planungssicherheit in den Betrieben wurde 2017 die sogenannte 3+2-Regelung eingeführt: Ein Lehrling mit Duldungsstatus soll nach Beendigung seiner Ausbildung noch zwei Jahre in seinem Beruf arbeiten dürfen, ohne dass er eine Abschiebung befürchten muss.

„Wir stehen weiter uneingeschränkt zu dieser Regelung“, betonte Wollseifer. Es sei nicht nachzuvollziehen, „warum die Bundesländer die vom Handwerk durchgesetzte 3+2-Regelung in einigen Fällen nach wie vor unterschiedlich handhaben, und damit unseren integrationswilligen und ausbildungsbereiten Betrieben immer noch Steine in den Weg legen.“

Es gebe zwar immer weniger Probleme mit Abschiebungen, dennoch mahnt ZDH-Präsident Wollseifer: „Die im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Anwendung der 3+2-Regelung muss ganz ohne Ausnahmen die Regel werden.“ (red)

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