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Finanzierung

Fördermittel für Öko-Pioniere

Für kleine und mittlere Unternehmen stellt die Einführung eines Umweltmanagementsystems eine nicht unerhebliche finanzielle Belastung dar. Damit solche Pläne dennoch nicht scheitern, haben die Europäische Union, der Bund und die einzelnen Länder eine Reihe von Förderprogrammen neu aufgelegt oder ergänzt.

Förderung auf Landesebene

Direkte Zuschüsse für Unternehmen, die am Umwelt-Audit-System teilnehmen wollen, vergeben in Deutschland die Umweltministerien der einzelnen Bundesländer. Die Mittel fließen entweder aus Förderprogrammen, die speziell auf das Umweltmanagement zugeschnitten sind, oder aus anderen, weniger eng definierten Töpfen. Jedes Bundesland bietet mindestens eine dieser Möglichkeiten an. Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel fällt jedoch von Land zu Land unterschiedlich aus.

Der Großteil der Fördermaßnahmen ist ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen gedacht. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland werden lediglich Pilotprojekte gefördert, alle anderen Länder sprechen mit ihren Programmen auch die breite Masse der Betriebe an.

Bezuschußt werden insbesondere die Beratungs-, Auditierungs- und Personalkosten; der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen. Wie hoch die Fördersumme genau ausfällt, hängt häufig vom Jahresumsatz und der Beschäftigtenzahl des einzelnen Unternehmens ab. Neben finanziellen Hilfen bieten einige Länder Tagungen, Workshops und (Branchen-) Seminare zum Umwelt-Audit-System an.

In sechs Bundesländern sind derzeit auch Maßnahmen zur Einführung eines Umweltmanagementsystems nach der Norm DIN EN ISO 14001 förderfähig - häufig jedoch nur dann, wenn der Betrieb gleichzeitig eine Validierung nach der EG-Umwelt-Audit-Verordnung anstrebt. Namentlich sind das die Länder Schleswig-Holstein, Sachsen und das Saarland sowie die freien Hansestädte Bremen und Hamburg. In Mecklenburg-Vorpommern ist ein entsprechendes Förderprogramm gerade in Vorbereitung.

Detailliertere Informationen über Förderprogramme und -konditionen in den einzelnen Ländern enthält die kostenlose Broschüre "Förderung von Umweltmanagementsystemen in Deutschland". Aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern gibt sie einen Überblick über die gesamte Förderlandschaft (mit Programmbeschreibungen, Ansprechpartnern und Konditionen). Die Broschüre ist beim Bundesumweltministerium (Adresse siehe unten) in Bonn erhältlich und wird jährlich aktualisiert.

Und hier die Bezugsadresse:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Referat Öffentlichkeitsarbeit

Postfach 120629

53048 Bonn

Tel.: 02 28/3 05-0

Fax: 02 28/3 05-3225

Förderung auf Bundesebene

Auf Bundesebene wird die Beteiligung am Umwelt-Audit ebenfalls gefördert. Einige der in Frage kommenden Programme sind zwar nicht speziell auf Umweltmanagement-Projekte ausgerichtet, beziehen diese aber unter bestimmten Bedingungen in die Förderung ein. Für auditierungswillige Betriebe besonders interessant sind die folgenden Programme:

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Umweltprogramm der Deutschen Ausgleichsbank

Umweltprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Beratungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums

Einen genaueren Einblick in die Zielrichtungen und Konditionen sämtlicher Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union gibt die Förderdatenbank des Bundeswirtschaftsministeriums im Internet.

ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm

Finanziert werden Investitionen für die Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Abwasserreinigung, zur Luftreinhaltung, zur Abfallverwertung und -beseitigung sowie zur Energieeinsparung. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen und langfristigen Darlehens, das bis zu 50 Prozent der Kosten abdeckt. Umweltrelevante Investitionen, die ein Betrieb aufgrund eines Öko-Audits tätigt, erkennt der Bund als besonders förderungswürdig an. Die Höchstbeträge der ERP-Förderung von zwei Millionen Mark in den neuen und einer Million Mark in den alten Bundesländern können in diesen Fällen sogar überschritten werden.

Neben den investiven Kosten des Umwelt-Audits können auch Fremdleistungen wie Personal- und Sachkosten, Marktuntersuchungen oder Gutachterkosten in die Förderung einbezogen werden. Nicht förderfähig sind hingegen betriebseigene, nichtinvestive Aufwendungen - zum Beispiel für eigenes Personal. Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Ansprechpartner sind die jeweilige Hausbank und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), Wielandstraße 4, 53170 Bonn, Tel.: 02 28/8 31-0, Fax: 02 28/8 31-22 55. Die Deutsche Ausgleichsbank ergänzt die ERP-Finanzierung mit eigenen Mitteln aus dem DtA-Umweltprogramm.

Umweltprogramm der Deutschen Ausgleichsbank

Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) fördert mit diesem Programm Investitionen im Bereich des Umweltschutzes. Bevorzugt werden Vorhaben, die auf die Vermeidung oder Verringerung von Umweltbelastungen zielen (präventiver, integrierter Umweltschutz). Dazu zählen auch umweltbezogene Investitionen, die im Rahmen eines Öko-Audit erforderlich sind.

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens, das in Kombination mit einem ERP-Darlehen bis zu 75 Prozent der Investitionssumme abdeckt; der Höchstbetrag liegt bei zehn Millionen Mark. Mit dem zu finanzierenden Vorhaben soll bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein.

Ansprechpartner sind die jeweilige Hausbank und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), Wielandstraße 4, 53170 Bonn, Tel.: 02 28/8 31-0, Fax: 02 28/8 31-22 55.

Umweltprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt mit diesem Darlehensprogramm die folgenden Vorhaben: Investitionen zur Beseitigung oder Vermeidung von Luft- Boden- und Gewässerverschmutzungen, zur Verminderung von Geruchsimmissionen, Lärm und Erschütterung, zur Verbesserung der Abwasserreinigung, Abfallentsorgung und -beseitigung sowie zur Energieeinsparung. Gefördert werden auch Investitionen für umweltbezogene Dienstleistungen und für Produktionsanlagen zur Herstellung umweltfreundlicher Produkte. Bei Betrieben, die am Umwelt-Audit teilnehmen, werden außerdem die Kosten für externe Gutachter als Bemessungsgrundlage für das Darlehen herangezogen.

Das Darlehen deckt bis zu 75 Prozent des Investitionsbetrages ab, der Höchstbetrag liegt in der Regel bei zehn Millionen Mark. Die KfW-Förderung läßt sich nicht mit einem Darlehen aus dem ERP-Umweltschutzprogramm kombinieren.

Ansprechpartner sind die jeweilige Hausbank sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt/Main, Tel.: 0 69/74 31-0, Fax: 0 69/74 31-29 44.

Beratungsförderung des Bundeswirtschaftsministeriums

Das Ministerium bezuschußt Beratungen, die der Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes dienen - das gilt auch für Beratungen im Rahmen des Öko-Audit. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 30 Millionen Mark Umsatz erzielt haben. Der Zuschuß wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Er beträgt 40 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens aber 3.200 Mark.

Antragsformulare und Richtlinien gibt es beim Jüngling-Verlag für Verwaltung und Behörden, Postfach 1280, 85750 Karlsfeld, Fax: 0 81 31/9 01 44, oder beim W. Bertelsmann-Verlag, Postfach 100633, 33506 Bielefeld, Fax: 05 21/9 11 01 79.

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