Chefs sind stinksauer. Seit Mai 2006 kontrolliert die Polizei verschärft Transporterfahrer, ob sie Lenk - und Ruhezeiten dokumentieren. Auslöser der Kontrollen: Seit damals gilt, dass neue Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einen digitalen Tachografen haben müssen. Die Gesetzeshüter aber stoppen nicht nur große Transporter und Gespanne. Sondern sie winken auch Kleinlaster mit 2,8 bis 3,5 Tonnen heraus. Und Handwerkern, die gegen Dokumentationspflichten verstoßen, brummen sie saftige Bußgelder auf.
Die Lage könnte sich jetzt entspannen. Denn die Regeln für Handwerker mit Kleinlastern sollen gelockert werden. Bislang muss jeder seine Lenk- und Ruhezeiten auf Tageskontrollblättern notieren, wenn er mehr als 50 Kilometer von der Firma wegfährt. Doch seit die Vereinigung der Handwerkskammern in Niedersachsen (VHN) Ende vergangenen Jahres Alarm geschlagen hat, dreht sich das politische Räderwerk. Ziel der VHN: 100 Kilometer Aktionsradius ohne bürokratische Schikane.
Vorgestoßen ist Niedersachsens Sozialministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU). Sie hat das Bundesverkehrministerium gebeten, den Radius entsprechend auszudehnen. Gleichzeitig hat sie die Gewerbeaufsichtsämter aufgefordet, Materialien oder Ausrüstungen, die Handwerker zur Ausübung des Berufs dabei haben, nicht mehr als gewerbliche Güter zu beanstanden ein weiterer Streitpunkt. Ähnlich geäußert hat sich ihr Kabinettskollege aus dem Wirtschaftsministerium, Walter Hirche (FDP). Auch er hält 100 Kilometer für angemessen.
Dem Zentralverband des Deutschen Handwerks geht das nicht weit genug. Der ZDH verlangt von der Bundesregierung die ersatzlose Streichung der Dokumentationspflichten für Handwerker mit Transportern zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen. Wie aus ZDH-Kreisen zu erfahren ist, könnte man jedoch auch damit leben, wenn erst ab 150 Kilometern die Formblätter ausgefüllt werden müssten.
Bis fest steht, was unterm Strich für Betriebe herauskommt, wird es noch eine Weile dauern. Bund und Länder müssen sich noch abstimmen, heißt es in Berlin. Der ZDH rechnet mit Widerständen aus einzelnen Ländern.
Schon jetzt ist klar, dass die neue Fahrpersonalverordnung, so der Name des nationalen Regelwerkes, nicht mehr "pünktlich" in Kraft tritt. Stichtag wäre eigentlich der 11. April. Ab dann greifen neue Vorschriften der EU.
Die Regeländerungen betreffen in erster Linie Spediteure und Berufskraftfahrer. Doch auch Handwerker müssen sich umstellen. So gibt es bei Fahrzeugen über 7,5 Tonnen künftig keine Ausnahmen mehr, ein analoger oder digitaler Tacho ist zwingend vorgeschrieben. Auch fallen die Ausnahmeregelungen für so genannte Verkaufswagen weg. Neu geregelt hat die EU darüber hinaus die Möglichkeiten zur Aufteilung von Ruhezeiten sowie die Kontrollvorschriften.
(mfi)
Links:
ZDH: Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten
ZDH: Nachweispflichten für Lkw von 2,8 bis 3,5 Tonnen
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