Ab Januar 2001 müssen Unternehmen, die eine Bauleistung in Auftrag gegeben haben, 15 Prozent der Auftragssumme an das Finanzamt des Bauunternehmens zahlen, das den Auftrag ausführt. Das Gesetz führt nach Redleys Darstellung zu einer #8222;unnötigen Überregulierung" der Wirtschaft. Neben Großbauten sei auch jeder #8222;einfache Küchen- oder Fenstereinbau" von der Bauabzugssteuer betroffen. Eine einheitliche Freistellungsgrenze von mindestens 15.000 Euro Auftragshöhe würde das verhindern.
Die Betriebe müssten sich #8211; so Redley #8211; in einem zentralen Steuerregister von der Bauabzugssteuer freistellen lassen können. Ähnlich wie bei der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollten die Freistellungsbescheinigungen direkt über das Internet abrufbar sein.
Ausführliche Informationen zum Thema:
Änderung bei der Besteuerung von Bauleistungen
Steuerabzug #8211; die neuen Spielregeln ab 2002
Belastung oder Wettbewerbsvorteil?
Steuerabzug bleibt die Ausnahme