Wer eine fristlose Kündigung ausspricht, muss dafür einen guten Grund haben. Sie ist zudem nur rechtens, wenn dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, mit dem Mitarbeiter bis zum Ende der Kündigungsfrist zu arbeiten. Gilt das, wenn ein Mitarbeiter seinen Chef beleidigt?
Der Fall: Zwischen dem Geschäftsführer einer Baufirma und einem Mitarbeiter kam es auf einer Baustelle zum Streit. Die Auseinandersetzung eskalierte, der Mitarbeiter nannte seinen Chef „Arschloch“ und verließ die Baustelle. Als Konsequenz erhielt er eine fristlose Kündigung. Der Mitarbeiter klagte.
Das Urteil: Das Landesarbeitsgericht Köln entschied nur teilweise im Sinne des Mitarbeiters. Eine fristlose Kündigung sei nicht zulässig. Zwar habe der Mann seinen Vorgesetzten grob beleidigt und seine arbeitsvertraglichen Pflichten schwerwiegend verletzt. Aber das Gericht wertete in diesem konkreten Fall mehrere Punkte zu Gunsten des Klägers:
- Das Arbeitsverhältnis bestand bereits seit elf Jahren und war bislang ohne Probleme verlaufen.
- Der Kläger habe sich während des Streits in einer „emotionalen Stresssituation“ befunden.
- Der Mitarbeiter sei ein einfacher Bauarbeiter und insofern eher „ein Mann der Tat als des differenzierten und abwägenden Wortes“.
- Das Verlassen der Baustelle stelle ein „Fluchtverhalten“ dar.
Zulässig hingegen wertete das Gericht die ordentliche Kündigung, die der Arbeitgeber zusätzlich ausgesprochen hatte.
LAG Köln, Urteil vom 04.07.2019 – Az.: 7 Sa 38/19
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