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Führerschein-Umtausch steht an

Führerschein-Umtausch steht an

Brummi-Fahrer aufgepasst: Der alte Führerschein behält nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres seine Gültigkeit.

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Alle Lkw-Fahrer des Jahrgangs 1950 und älter müssen ihren Führerschein bis Ende des Jahres umtauschen. Denn der alte Führerschein behält nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres seine Gültigkeit. Spätestens dann muss er durch die neue Plastikkarte mit der Klasse CE ersetzt sein.

Zuständig für den Umtausch der Führerscheine sind die Straßenverkehrsbehörden. Zum Umtausch sind die üblichen Unterlagen erforderlich: der bisherige Führerschein, ein

Lichtbild im Halbprofil und der Personalausweis. Zusätzlich müssen Nachweise über eine ärztliche Untersuchung und einen Sehtest vorgelegt werden. Die Fahrerlaubnis der Klasse C (ehemals Klasse 2) ist nach den neuen EU-Richtlinien auf fünf Jahre befristet. Lkw-Fahrer müssen die Verlängerung immer rechtzeitig vor Ablauf der Frist beantragen und dafür erneut eine medizinische Untersuchung und einen Sehtest vorweisen. Achtung: Die Ausstellung der neuen Karte kann durchaus einige Wochen in Anspruch nehmen.

Für die meisten Führerscheininhaber der Klasse 3 ändert sich durch die neuen EU-Führerscheine nichts. Es gibt nur eine Einschränkung: Mit der bisherigen Klasse 3 durften teilweise auch Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen gelenkt werden. Wer dies auch in Zukunft möchte, muss beim Führerscheinumtausch einen besonderen Antrag stellen und sich ab dem 50. Lebensjahr ebenfalls alle fünf Jahre einer ärztlichen Kontrolluntersuchung unterziehen.

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