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Halterhaftung

Fuhrpark: Chefs haften für Fehler der Mitarbeiter

Wenn ein Mitarbeiter mit einem Firmenfahrzeug gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, muss der Chef dafür haften. Doch es gibt Ausnahmen. Wie Sie sich absichern, lesen Sie hier.

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Ottmar Domeier ist schockiert: Ihm drohen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld – für etwas, wofür er aus seiner Sicht nicht verantwortlich ist.

Rückblick: Einer von Domeiers Mitarbeitern will einen Kran umsetzen. Mit einem dreiachsigen Fahrzeug fährt er kurzerhand zur Baustelle und hängt den Kranwagen daran. Schließlich wird dieser auf einer anderen Baustelle des Baubetriebs gebraucht.

Was der Mitarbeiter in dem Moment nicht beachtet hat: Zugfahrzeug und Anhänger waren insgesamt länger, als im Straßenverkehr zugelassen. Die Polizei hat ihn erwischt und Strafanzeige erstattet. Wenige Zeit später kommt der Bußgeldbescheid. Aber nicht nur der Mitarbeiter, sondern auch der Chef soll nun haften. Die Strafe könnte für den Chef nun den Verlust seines Führerscheins bedeuten. Für den Bauunternehmer ein harter Einschnitt.

„Ich habe die Fahrt so nicht angeordnet und soll nun dafür gerade stehen“, ärgert sich Domeier, der in seinem Betrieb in Rhumspringe 40 Mitarbeiter beschäftigt. Der Fahrer hätte im Betrieb vorbeikommen und ein kürzeres Zugfahrzeug holen müssen. Dann wäre das nicht passiert.

Halterhaftung betrifft alle Unternehmer
Ottmar Domeier ist kein Einzelfall, so wie ihm geht es vielen Unternehmern, weiß Jan Rippich, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Hannover. „Firmeninhaber haften grundsätzlich für den Fuhrpark“, sagt er. Der Chef müsse dafür sorgen, dass alle Fahrzeuge in einem einwandfreien Zustand sind – und das vor jeder Fahrt.

Das sieht die so genannte „Halterhaftung“ vor, die in § 7 der Straßenverkehrsordnung (StVG) geregelt ist. Sie setzt voraus, dass beim Betrieb eines Kraftfahrzeuges ein Schaden eingetreten ist. Für diesen hat der Halter aufzukommen.

So sichern Sie sich ab
Grundsätzlich können Unternehmer die Halterhaftung an einen Fuhrparkleiter oder Mitarbeiter übertragen. Somit kann die eigene Halterhaftung ganz oder zum Teil ausgeschlossen werden. Die Person, die vom Chef damit beauftragt wird, muss laut Rippich „zuverlässig und sachkundig“ sein und ausdrücklich – am besten schriftlich – mit der Erfüllung der Halterpflichten betraut werden.

Auch wenn der Inhaber die Pflichten überträgt, muss er seine Kontroll- und Überwachungspflicht nachkommen. Denn jeder Fall, bei dem es zu einem Verstoß des Verkehrsrechts kommt, werde einzeln betrachtet und verhandelt. „Firmeninhaber sind also nie ganz raus aus der Haftung“, stellt Rippich klar. „Ob Sie Ihre Aufsichtspflichten verletzt haben oder einen rechtlichen Verstoß begangen haben, entscheidet im Zweifelsfall immer der Richter.“

Damit Sie eine Chance haben, aus der Halterhaftung herauszukommen, müssen Sie sich absichern. Dafür empfiehlt der Rechtsanwalt folgende Schritte:

  • Halten Sie schon im Arbeitsvertrag fest, dass die Mitarbeiter auch dafür verantwortlich sind, dass die Fahrzeuge vor jedem Einsatz auf die volle Funktionsfähigkeit überprüft werden und verkehrssicher sind.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter und bereiten Sie auf dem gewissenhaften Umgang mit den Firmenwagen vor.
  • Händigen Sie an Ihre Mitarbeiter Arbeitsblätter und Betriebsanweisungen schriftlich aus und lassen sich unterschreiben, dass sie sie erhalten und verstanden haben bzw. die Forderungen auch in der Praxis umsetzen.
  • Belegen Sie zum Beispiel in den Akten der Mitarbeiter, dass Sie Schulungen gemacht haben und diese auch regelmäßig aufgefrischt werden.
  • Überprüfen Sie besonders die Fahrzeuge, die nicht jeden Tag wieder bei Ihnen auf dem Betriebshof stehen.
  • Überprüfen Sie auch die Zuverlässigkeit der Mitarbeiter und halten Sie auch das schriftlich mit Datum und Uhrzeit fest.

Wenn Sie diese Belege vorhalten, haben Sie Chancen, aus der Haftung herauszukommen.



Und noch einen Tipp gibt Rippich: „Wenn ein Anhörungsschreiben seitens der Bußgeldstelle oder der Polizei ankommt, suchen Sie sich einen Anwalt, der sich mit dem Thema gut auskennt.“ Dann sei die Wahrscheinlichkeit groß, den Schaden für Sie und die Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten.





(ja)

 



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