Einigung in der vierten Tarifrunde: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben sich auf einen neuen Branchenmindestlohn geeinigt. Die Lohnuntergrenze soll bis 2023 in drei Stufen steigen.
Wie der BIV mitteilt, wird der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2021 auf 11,11 Euro angehoben. Das entspreche einem Plus von 2,9 Prozent. 2022 steige die Lohnuntergrenze dann auf 11,55 Euro. Ab 2023 soll der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk dann bei 12 Euro pro Stunde liegen.
Aktuell müssen Reinigungskräfte in Westdeutschland und Berlin mit mindestens 10,80 pro Stunde vergütet werden, in Ostdeutschland mit 10,55 Euro.
„Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren“, sagt Christian Kloevekorn, der für die Arbeitgeber die Tarifverhandlungen führte. Unterm Strich jedoch stehe ein Tarifvertrag der Vernunft.
Die IG Bau weist daraufhin, dass der Tarifvorschlag zwischen Gewerkschaft und Bundesinnungsverband außerdem deutliche Lohnsteigerungen für gelernte Kräfte vorsieht. So kämen Beschäftigte in der OP-Reinigung auf ein Plus von insgesamt 8,7 Prozent. Glas- und Fassadenreiniger erhalten nach Angaben der IG Bau insgesamt 7,6 Prozent mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20 Euro. Aktuell liegt die Lohnuntergrenze in der Glas- und Fassadenreinigung in Westdeutschland und Berlin bei 14,10 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland bei 13,50 Euro
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