Nach einem Telefonat mit dem Arzt können Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege aktuell eine Krankschreibung für bis zu sieben Tage bekommen. Diese Sonderregelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Corona-Krise beschlossen und vorerst bis zum 18. Mai 2020 verlängert.
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) kritisiert diese Entscheidung. „Die Krankheitsquote unserer Unternehmen hat sich seit Ausbruch der Corona-Krise verdoppelt“, so BIV-Geschäftsführer Johannes Bungart. Die Gründe dafür seien verschieden.
„Beschäftigte nehmen zum Beispiel kleinere Krankheitssymptome deutlich ernster als in der Vergangenheit, oftmals ist die Kinderbetreuung nicht anders zu gewährleisten, zudem spielt die telefonische Krankschreibung, die seit Beginn der Corona-Krise gilt, eine entscheidende Rolle“, sagt Bungart.
Für ihn ist es keine Frage, dass in der jetzigen Ausnahmesituation vieles nachvollziehbar ist. Allerdings stellt Bungart klar, dass „massiv steigende Krankheitskosten“ für die Betriebe zusätzlich zu den weiteren Herausforderungen in der Krise nur schwer tragbar seien.
Auf dem Weg zurück in „eine gewisse gesellschaftliche und wirtschaftliche Normalität“ hätte aus Sicht des BIV-Geschäftsführers gehört, die telefonische Krankschreibung „nicht bis weit in den Mai hinein zu verlängern“. Er fordert: „Diese Ausnahmeregel darf nicht zu einem Dauerzustand werden.“
Der G-BA hat bereits bekannt gegeben, dass er vor Auslaufen der Ausnahmeregelung über eine mögliche erneute Verlängerung entscheiden will.
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