Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Umsatzsteuerbefreiung

Gefährliche Grenze

Die 17.500-Euro-Grenze der Umsatzsteuerbefreiung darf nicht einmal geringfügig überschritten werden.

Das hat das Finanzgericht (FG) Sachsen-Anhalt in einem aktuellen Fall bestätigt: Ein Selbstständiger hatte für das Jahr 2013 keine Umsatzsteuererklärung abgegeben, weil er nach seiner Kalkulation im Vorjahr unter der Umsatz-Grenze geblieben war. Bei einer Außenprüfung stellte der Fiskus für das Jahr jedoch einen Umsatz von 18. 172,26 Euro fest.

Dazu das Finanzgericht: Der Unternehmer trage das Risiko, seine Umsätze zutreffend zu ermitteln. Stelle sich nachträglich heraus, dass der Umsatz höher war, dürfe die Kleinunternehmer-Regelung nicht angewendet werden.

Muss der Unternehmer jetzt Umsatzsteuer auf seine Umsätze aus 2013 nachzahlen? Nicht unbedingt, entschied das Gericht: Gehe der Unternehmer, wie in diesem Fall, subjektiv davon aus, dass er die Grenze nicht überschritten hat, dann habe er Anspruch auf eine Billigkeitsregelung: Die Nachzahlung entfällt, wenn der Irrtum entschuldbar war und wenn er nachweisen kann, dass er seine Preise ohne Umsatzsteuer kalkuliert hatte. In dem behandelten Fall muss das nun noch entschieden werden.

FG Sachsen-Anhalt: Beschluss vom 26. Juli 2016, Az. 4 V 1379/15

(jw)

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten: 
Autohandel: Vorsicht, Umsatzsteuerbetrug!
Bundesfinanzministerium: Keine Umsatzsteuer bei Einbehalt
9 Fallen bei der Umsatzsteuer: So werden Umsatzsteuerprüfer fündig

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schlafen statt arbeiten? Das kann Arbeitszeitbetrug sein.

Arbeitsrecht

Faulpelze oder Betrüger? Gericht urteilt über Kündigung

Minderleister sind nicht leicht zu kündigen. Doch wenn die Grenze zum Arbeitszeitbetrug überschritten ist, liegt der Fall eindeutig.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Vorsicht: Wer Mitarbeitenden bewusst Firmenwagen, Werkzeug und Material für private Schwarzarbeit überlässt, leistet Beihilfe zur Steuerhinterziehung.

Personal

Haftungsfalle für den Chef: Schwarzarbeiter im Team!

Ihr Team arbeitet nach Feierabend schwarz? Manche Chefs im Handwerk drücken dabei ein Auge zu – doch die Grenze zur Haftung ist schnell überschritten.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht, Steuern
Betriebe sollten sensibel mit Daten von Kunden umgehen. In sozialen Netzwerken der Mitarbeitenden haben sie nichts zu suchen.

DSGVO-Urteil

Gefährlich: Kundenkontakt über private Social-Media-Kanäle

Eine Kundin wird auf sozialen Netzwerken von Mitarbeitenden eines Unternehmens kontaktiert und zieht vor Gericht. Das gibt ihr Recht – aus einem bestimmten Grund.

    • Recht
Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

    • Steuern