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Rahmenverträge

Geld sparen beim Autokauf

Verschiedene Innungen haben mit Nutzfahrzeugherstellern Rabattverträge für den Autokauf geschlossen. Von den Rahmenverträgen profitieren die Mitglieder: Sie können Fahrzeuge zu besonders günstigen Konditionen einkaufen.

Jüngstes Beispiel: Der Deutsche Fleischerverband hat ein Rahmenabkommen mit DaimlerChrysler geschlossen. Mitgliedern von Fleischer-Innungen haben die Möglichkeit, verschiedene Modelle aus der Palette der Mercedes-Nutzfahrzeuge mit besonders attraktiven Rabatten zu erwerben oder zu leasen. Für den Vito gibt es einen Preisnachlass von 19 Prozent, für den Sprinter von 22 Prozent und für den Vario sogar von 30 Prozent des Listenpreises. Rabatte gibt es zudem für Fahrzeuge von Citroen, Renault, Toyota, Peugeot, Nissan und Hyundai.

Einen kleinen Haken hat die Sache jedoch: Die Ermäßigungen gelten ausschließlich für Innungsmitglieder. "Die Mitgliedschaft soll sich doch lohnen", sagt Michael Delmenhorst, Pressesprecher des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Auch der ZVEH hat Vereinbarungen mit verschiedenen Herstellern unterschrieben. Dazu zählen unter anderem Peugeot, Citroen und VW.

Bäckern werden günstige Konditionen beim Kauf eines Citroen gewährt. Dazu müssen sie beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks schriftlich ein Antragsformular anfordern. Das Fahrzeug können sie bei jedem Händler erwerben, nach dem Kauf benötigt der Verband eine Rückmeldung mit der Fahrgestellnummer des neues Wagens.

Ähnlich ist die Prozedur auch bei allen anderen Innungen, wie beispielsweise dem Bundesinnungsverband des Tischlerhandwerks. Der Verband schließt "jedes Jahr neue Rahmenverträge mit Fahrzeugherstellern ab", erklärt der Sprecher, Christian Härtel. Handwerker müssen sich entweder an die Landesfachverbände wenden, die teilweise eigene Konditionen mit den Nutzfahrzeugproduzenten abgeschlossen haben, oder an die Zentralorganisation. Rabatte gibt es bei verschiedenen Herstellern.

Von Verträgen profitieren können auch die Textilhandwerker, Maler und Lackierer, Steinmetze, Metallbauer, Sanitär- und Heizungstechniker und Dachdecker. "Solche Regelungen gibt es bei fast allen Verbänden", sagt Härtel.

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