Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Gericht stoppt Gebühreneintreiber

Wer zu Hause einen Computer für gewerbliche Zwecke hat, muss dafür nicht zwangsläufig GEZ-Gebühren zahlen. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Braunschweig klargestellt.

Ohne Kadi hätte er in die Tasche greifen müssen. Als er seinen PC fürs Arbeitszimmer anmeldete, wies der Chef einer kleinen Firma darauf hin, dass er schon für andere Rundfunkgeräte zahle. Doch den Einwand ließ die GEZ nicht gelten, sie wollte mehr Geld sehen. Dann ging es Schlag auf Schlag.

Der Unternehmer legte Widerspruch gegen den Zahlungsbescheid ein. Die GEZ widersprach dem Widerspruch. Der angebliche Schwarzseher zog vor das Verwaltungsgericht. Und die Richter machten der Gebührenzentrale einen Strich durch die Rechnung.

Ein gewerblich genutzter, internetfähiger PC unterliege nicht der Rundfunkgebührenpflicht, wenn er zu Hause steht und für TV-Geräte und Radio schon gezahlt werde, heißt es in dem Urteil. Die GEZ-Juristen legten die Paragrafen anders aus. Der Gesetzgeber habe mit der Gebührenpflicht eine Ungleichheit zwischen herkömmlichen und neuartigen Geräten aufgehoben. Die Unternehmer müsse für den PC Gebühren zahlen, weil er nur damit als nicht privater Rundfunkteilnehmer registriert sei, meinten sie.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig verwies auf Paragraf 5, Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV). Demnach werden für Computer, die Rundfunkprogramme übers Internet empfangen können, keine Gebühren fällig, wenn:

1. die Geräte ein und demselben Grundstück oder zusammenhängenden Grundstücken zuzuordnen sind und

2. andere Rundfunkgeräte dort zum Empfang bereitgehalten werden. Werden ausschließlich neuartige Rundfunkempfangsgeräte zum Empfang bereitgehalten, ist für die Gesamtheit dieser Geräte eine Rundfunkgebühr zu entrichten.

(Aktenzeichen: 4 A 149/07)

Link zum Urteil: www.dbovg.niedersachsen.de

(mfi)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Urteil

Fehlendes CE-Kennzeichen muss kein Mangel sein

Verwendung von Produkten ohne CE-Kennzeichnung am Bau? Ein Gericht hat jetzt klargestellt, warum das nicht unbedingt ein Mangel sein muss.

    • Recht, Baurecht

Recht

Knöchelbruch mit zwei Promille: Arbeitsunfall

Eine Verletzung bei Trunkenheit kann ein Arbeitsunfall sein. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, hat das Sozialgericht Dortmund klargestellt.

    • Recht, Arbeitsrecht

OLG-Urteil

Schlussrechnung nicht prüfbar: Diese Behauptung reicht nicht!

Auftragnehmer behaupten gerne mal, dass die Schlussrechnung nicht prüfbar ist. Ein Gericht hat jetzt klargestellt, dass sie mehr liefern müssen.

    • Recht, Baurecht

Überwachung am Arbeitsplatz

Videoaufnahmen sind noch nach 6 Monaten Beweismittel

Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz sind ein heikles Thema. Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt zumindest klargestellt, dass Arbeitgeber sie nicht sofort auswerten müssen.

    • Recht, Arbeitsrecht