Schnell die Unterschrift für einen Vertrag einscannen? Das verstößt gegen die Schriftform.
Foto: .shock - Fotolia
Schnell die Unterschrift für einen Vertrag einscannen? Das verstößt gegen die Schriftform.

Urteil

Gescannte Unterschrift macht Befristung unwirksam

Befristungen in Arbeitsverträgen müssen schriftlich erfolgen, sonst sind sie unwirksam. Eingescannte Unterschriften genügen nicht, urteilte ein Gericht.

Der Fall: Eine Zeitarbeitsfirma beschäftigte ihre Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, auf der sich lediglich eine gescannte Unterschrift des Geschäftsführers befand. Eine Mitarbeiterin, deren befristeter Einsatz wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde, klagte anschließend gegen das Unternehmen und forderte Gehaltsnachzahlungen. Die Befristung sei ungültig, weil die Schriftform nicht gewahrt worden sei.

Diese 6 formalen Fehler machen eine Kündigung unwirksam

Ganz egal, ob eine Entlassung begründet ist oder nicht: Bei diesen formalen Fehlern entscheidet das Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber.
Artikel lesen

Das Unternehmen kündigte ihr daraufhin, argumentiert aber, die Befristung sei rechtens gewesen: Die Frau habe bereits mehr als 20 in gleicher Weise befristete Verträge abgeschlossen und verstoße mit der Klage gegen Treu und Glauben. Deshalb müsse ihr das Unternehmen keinen Lohn nachzahlen.

Das Urteil: Das LAG Berlin-Brandenburg entschied im Sinne der Mitarbeiterin. Der abgeschlossene Vertrag verstoße gegen die geforderte Schriftform. Entweder müsse eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden. Somit sei das Unternehmen verpflichtet, der Mitarbeiterin ihren Lohn bis zum Zeitpunkt der wirksamen Kündigung nachzuzahlen. (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.03.22, Az. 23 Sa 1133/21)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant: 

10 gute Gründe für eine fristlose Kündigung

Manchmal sind Mitarbeiter einfach nicht mehr tragbar. Hier sind 10 Gründe, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen.
Artikel lesen

Befristung wegen elektronischer Unterschrift unwirksam

Heutzutage lässt sich Vieles digital erledigen – auch die Unterschrift. Doch das wurde einem Betrieb bei einem befristeten Arbeitsvertrag zum Verhängnis.
Artikel lesen

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
AdobeStock_308246085.jpeg

Arbeitsvertrag

Befristung wegen elektronischer Unterschrift unwirksam

Heutzutage lässt sich Vieles digital erledigen – auch die Unterschrift. Doch das wurde einem Betrieb bei einem befristeten Arbeitsvertrag zum Verhängnis.

    • Recht, Arbeitsrecht
Handwerk Archiv

Warnung vor befristeteter Befristung

Warnung vor befristeteter Befristung

Vor den geplanten neuen Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen für ältere Arbeitnehmer warnt der Bremer Arbeitsrechtsexperte Professor Wolfgang Däubler: „Die Regelung verstößt gegen geltendes EU-Recht. Unternehmer sollten besser die Pfoten davon lassen.“

    • Archiv

BAG-Urteil

Grundlose Befristung auch nach 8 Jahren Job-Pause unzulässig

Wenn Mitarbeiter nach Jahren zu einem Betrieb zurückkehren, ist ein Arbeitsvertrag mit sachgrundloser Befristung keine gute Idee – wie dieser Fall zeigt.

    • Recht, Arbeitsrecht
Handwerk Archiv

Recht

Schriftlich befristet

Ein Arbeitsvertrag lässt sich auf verschiedene Arten befristen. Wichtig ist die Unterschrift.

    • Archiv