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Riskant

Geschäftsführer mit Gesellengehalt

Angestellte ausgliedern, Personalkosten verringern, Unternehmerrisiko minimieren: Die eigenen Leute in die Scheinselbstständigkeit zu schicken, ist auch für Arbeitgeber des Handwerks eine Verlockung. Wie lautstark der Schuss nach hinten losgehen kann, zeigen zwei aktuelle Fälle.

Fall 1: Weil er Arbeitsentgelte "veruntreut und vorenthalten" hat, ist der Inhaber einer Bäckerei vom Amtsgericht Tauberbischofsheim zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.

Der Lebensmittelhandwerker soll zwischen 2005 und 2010 drei scheinselbstständige Fahrer und eine scheinselbstständige Verkäuferin in seinem Betrieb beschäftigt haben. Ohne die fälligen Beiträge an die Sozialversicherung in Höhe von rund 42.000 Euro abzuführen, versteht sich.

Die Mitarbeiter hatten sich beim Gewerbeamt angemeldet. Eine Überprüfung durch den Zoll ergab allerdings, dass sich ihre Arbeit nicht von den Aufgaben anderer Angestellter unterschied. Die vier waren in den Betrieb des Bäckers wie "ganz normale Arbeiter eingegliedert".

Warum ein Bauunternehmer mehr als drei Jahre ins Gefängnis wandert, lesen Sie auf der nächsten Seite.

Haftstrafe drei Jahre und drei Monate

Fall 2: Annähernd 1,5 Millionen Euro an Sozialversicherungsabgaben hat ein Bauunternehmer aus Lindau (Bayern) dem Fiskus vorenthalten. Seine Geschäftsidee war einfach – und aus Sicht des Zolls "besonders dreist". Der Mann hatte seine Zimmerleute in Vierergruppen aufgeteilt und jeweils als selbstständige Firmen angemeldet, bei gleichem Lohn wurden aus den Mitarbeitern kurzerhand Gesellschafter und Geschäftsführer. Das Kapital, das sie dafür benötigten, stellte der Bauunternehmer zur Verfügung.

Die neu gegründeten "Firmen" durften selbstverständlich nur Aufträge der Mutterfirma übernehmen. So sparte sich der findige Geschäftsmann die anfallenden Lohnnebenkosten, denn die scheinselbstständigen Arbeitnehmer mussten sich privat versichern.

Das Landgericht in Augsburg hat dem Unternehmer jetzt die Rechnung präsentiert: eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Sein mitangeklagter Bruder bekam zwei Jahre, ausgesetzt zur Bewährung. Ein Unternehmensberater, der offenbar an dem Modell mitgewirkt hatte, muss ein empfindliches Bußgeld bezahlen.

Womit Sie bei Besuchen des Zolls rechnen müssen, lesen Sie hier:

(sfk)

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