Foto: Pakhnyushchyy - stock.adobe.com
Beautiful aerial view of Maldives and tropical beach . Travel and vacation concept

Inhaltsverzeichnis

Steuern

Geschäftsreisen mit Ehegatten von der Steuer absetzen?

Dienstlich mit der Gattin nach Dehli – er besucht eine Konferenz, sie pflegt Kontakte. Warum das nicht genug ist für den Betriebsausgabenabzug, verrät dieses Urteil.

Auf einen Blick:

  • Reisekosten einer Geschäftsreise sind für einen Ehegatten als Betriebsausgaben steuerlich nur absetzbar, wenn berufliche Gründe vorliegen.
  • Unter anderem kommt es auf die Teilnahme des begleitenden Ehegatten an wichtigen Programmpunkten an. Sightseeing und Shopping gehören nicht dazu.
  • Schließt sich ein Urlaub am Tagungsort an, ist dieser Teil der Reise in jedem Fall Privatsache.

Begleitet ein Ehegatte seinen Partner auf einer Geschäftsreise, dann sind die Reisekosten für den Gatten ohne nachweisbare berufliche Gründe keine Betriebsausgaben. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden.

Der Fall: Reisen nach Barcelona, Prag und Dehli – Urlaub inklusive

Ein selbstständiger Steuerberater ließ sich auf Geschäftsreisen nach Barcelona, Prag und Dehli von seiner Ehefrau begleiten. Anschließend machten die beiden an den Tagungsorten noch Urlaub.

Der Steuerberater setzte die kompletten Reisekosten der beiden als Betriebsausgaben an. Bei einer Betriebsprüfung fiel das auf. Die Prüfer kürzten die Betriebsausgaben um die auf die Ehefrau entfallenden Kosten und um den Kostenanteil beider Eheleute für den privaten Urlaub.

Der Steuerberater hielt entgegen, dass die Menschenkenntnis seiner Frau eine wichtige und effiziente Hilfe bei der Kontaktpflege während der Tagungen gewesen sei. Hätte er stattdessen einen Angestellten mitgenommen, hätte das viel höhere Kosten verursacht. Der Fall landete vor Gericht.

Luxuswagen sind (meist) kein Dienstwagen

Sportliche Luxuswagen als Firmenfahrzeug? Handwerkern verweigert das Finanzamt meist den Steuerabzug – in anderen Branchen kann das anders aussehen.
Artikel lesen

Urteil: Eheübliche Unterstützung rechtfertigt keine Reisekosten

Die Aufteilung der Reisekosten in einen betrieblichen und einen privaten Anteil sei gerechtfertigt, entschied das Gericht. Zudem gebe es keine wirtschaftliche Begründung, die Kosten für die Begleitung der Ehefrau anzuerkennen:

  • Sie sei in keiner Weise fachlich vorgebildet und habe sich in keinem Arbeitsverhältnis zum Ehemann befunden.
  • Ihre Unterstützung bei der Kontaktpflege gehe nicht über das eheübliche Maß hinaus. „Dass dem Kläger an der Menschenkenntnis seiner Ehefrau und an der Einschätzung der Integrität und persönlichen Situation seiner potentiellen Geschäftspartner gelegen war, ist eine für eine Ehe typische Situation, in der sich Ehegatten gegenseitig unterstützen und Hilfestellung leisten.“
  • Zudem habe die Ehefrau „in einem touristisch attraktiven Land“ an einem Programm für Begleitpersonen teilgenommen, „das sich durch einen hohen Freizeitwert auszeichnete“. So habe das Programm zum Beispiel in Dehli mit Führungen in „günstige(n) und nah gelegene(n) Einkaufsmöglichkeiten für Kleidung und Schmuck“ geworben.

Daher sei die Teilnahme der Ehefrau „ganz vorrangig durch ihre Rolle als Ehefrau veranlasst“ gewesen und nicht absetzbar. (Urteil vom 10. Mai 2019, Az. 2 K 2355/18 E)

Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler (BdSt) hat der Steuerberater gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. VIII B 127/19).

Tipp für Betroffene: Einspruch einlegen und Nachweise erbringen

Anderen Betroffenen rät der BdSt, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen und sich dabei auf die laufende Beschwerde vor dem BFH zu berufen. Wichtig sei dabei, darzulegen, dass die Begleitung durch den Gatten nicht alleine dem Privatvergnügen diente. Dazu könnten Betroffene zum Beispiel nachweisen, dass der Partner auch an bestimmten Programmpunkten oder Veranstaltungen teilgenommen hat.

Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie einfach den Newsletter von handwerk.com. Hier geht es zur Anmeldung!

Auch interessant:

Wie Unternehmerpaare unzertrennlich bleiben

Sind Sie beruflich und privat ein Paar? Marianne und Helmut Becker kennen die Probleme aus eigener Erfahrung. Hier verraten sie, wie man Beziehungskiller unschädlich macht.
Artikel lesen

4 Tipps: So organisieren Sie Ihre Betriebsferien

Sommerzeit – Urlaubszeit. Einige Handwerker machen ihren Betrieb für ein paar Wochen dicht. Laufen da nicht die Kunden weg? 4 Dinge, die Sie beachten sollten.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Bewerbungen aus Marokko und anderen Staaten: Prüfen Sie die Sprachkenntnisse und verlassen Sie sich nicht alleine auf Deutschzertifikate.

Personal

Was steckt hinter den Bewerbungen aus Marokko?

Jede Menge Bewerbungen aus Marokko, Vietnam und anderen Staaten erreichen derzeit das Handwerk. Chance oder Risiko für Betriebe?

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Im Handwerk können Cobots Fachkräfte von monotonen Tätigkeiten entlasten, die so anspruchsvollere Aufgaben übernehmen können.

Digitalisierung + IT

Produktivität: Was bringen Cobots im Handwerk?

Automatisierung standardisierter Aufgaben geht auch im Handwerk: Cobots sind bezahlbar und reif für den Einsatz, sagt Digitalisierungsberater Uwe Brehl.

    • Digitalisierung + IT
Porsche tanken kostet Mitarbeiter den Job: Denn er nutzte die Tankkarte seines Firmenwagens entgegen der betrieblichen Regeln mehrfach privat.

Fuhrpark

Tankkarte privat genutzt: Fristlose Kündigung gerechtfertigt?

Für dienstliche Fahrten mit dem Firmenwagen stellt ein Betrieb einem Mitarbeiter eine Tankkarte zur Verfügung. Doch der nutzt sie 38 Mal privat und tankt damit seinen Porsche.

    • Fuhrpark
Künftig können Montage und Wartung von PV-Anlagen als Handwerkerleistung gelten.

Handwerkerleistungen

Installation von Photovoltaikanlagen steuerlich absetzbar

Montieren Handwerker Photovoltaikanlagen, können Kunden die Leistung jetzt von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

    • Steuern