Foto: Marcito - Fotolia.com
reichstag mit deutscher Flagge

Inhaltsverzeichnis

Politik und Gesellschaft

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Der Bundestag sagt Ja!

Per Gesetz schiebt der Bundestag Abmahnmissbrauch einen Riegel vor. Das sind die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes.

Auf einen Blick:

  • Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz enthält diverse Maßnahmen, mit denen Abmahnmissbrauch verhindert werden soll.
  • Dazu gehören unter anderem geringere finanzielle Anreize für Abmahner, höhere Voraussetzungen für Abmahnungen und die Möglichkeit für Abgemahnte, Gegenansprüche geltend zu machen.
  • Der ZDH sieht das verabschiedete Gesetz durchaus positiv. Allerdings kritisiert die Handwerksorganisation, dass Datenschutzverstöße abmahnfähig bleiben. Hier hofft sie aber noch auf eine anderslautende Entscheidung vom Europäischen Gerichtshof.

Mit den Stimmen von CDU, CSU und SPD hat der Bundestag das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Damit wollen die Politiker den Abmahnmissbrauch eindämmen. Laut Bundesjustizministerium (BMJV) sollen so insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen missbräuchlicher Abmahnungen geschützt werden.

DSGVO-Abmahnungen: Das sind die wichtigsten Urteile

Sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO möglich? Hier sind die wichtigsten Urteile zu diesem Thema im Überblick.
Artikel lesen

Gesetz gegen Abmahnmissbrauch: Das sind die wichtigsten Neuerungen

Das Gesetz sieht diverse Maßnahmen vor. Laut BMJV sind das die wichtigsten Eckpunkte:

  • Wer Mitbewerber wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet abmahnt, soll keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Abmahnung haben. Gleiches gilt für diejenigen, die Mitbewerber mit weniger als 250 Mitarbeitern wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht abmahnen.
  • Mitbewerber können Unterlassungsansprüche künftig nur geltend machen, wenn sie in „nicht unerheblichem Maße“ und „nicht nur gelegentlich“ Waren und Dienstleistungen vertreiben oder nachfragen. Das bedeutet: Online-Shops mit „Fantasieangeboten“ werden ebenso ausgeschlossen wie insolvente Mitbewerber, die gar nicht mehr am Wettbewerb teilnehmen.
  • Wirtschaftsverbände sind künftig nur noch abmahnbefugt, wenn sie sich auf der Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eintragen lassen und bestimmte Anforderungen erfüllen.
  • Das Gesetz enthält Regelbeispiele, die Betroffenen beim Nachweis helfen sollen, dass es sich um eine missbräuchliche Abmahnung handelt. Hierzu zählen etwa die massenhafte Versendung von Abmahnungen durch Mitbewerber oder Fälle, in denen eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe verlangt wird.
  • Unternehmer, die zu Unrecht abgemahnt werden, erhalten einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.
  • Der fliegende Gerichtsstand wird eingeschränkt: Bei im Internet begangenen Verstößen können Abmahner bisher frei wählen, bei welchem Gericht sie Klage einreichen. Künftig soll bei Rechtsverstößen im Internet einheitlich der allgemeine Gerichtstand des beklagten Unternehmens zuständig sein.

Kritik vom ZDH: Wettbewerber können Datenschutzverstöße weiter abmahnen

Zum Beschluss des Bundestages gibt es erste Reaktionen aus dem Handwerk. „Es ist gut, dass der Bundestag nach fast einjähriger Debatte endlich gesetzliche Maßnahmen verabschiedet, die dem Missbrauch von Abmahnungen einen Riegel vorschieben“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Darüber hinaus mahnte er an, dass seriöse Verbände und Organisationen gestärkt werden müssten. „Es ist deshalb wichtig, dass auch künftig sämtlichen Handwerksorganisationen die gesetzliche Abmahnbefugnis zusteht und sie weiterhin ihren Beitrag zur Selbstkontrolle der Wirtschaft leisten können“, so der Generalsekretär.

Mit Unverständnis reagierte er allerdings auf die Entscheidung zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzverstößen. „Wir brauchen keine zusätzliche Überwachung des Datenschutzes durch Konkurrenten, Verbände und Rechtsanwälte“, so Schwannecke. Seiner Einschätzung nach hat sich die Kontrolle der Aufsichtsbehörden in der Praxis bewährt. „Es bleibt zu hoffen, dass der Europäische Gerichtshof, dem die Frage der Zulässigkeit von Abmahnungen gegen Datenschutzverstöße gegenwärtig zur Entscheidung vorliegt, den deutschen Gesetzgeber korrigiert und für Rechtssicherheit sorgt“, so der ZDH-Generalsekretär.

Was halten Sie vom beschlossenen Gesetz gegen Abmahnmissbrauch? Kommentieren Sie hier!

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter Jetzt anmelden!

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/kampf-gegen-abmahnmissbrauch-regierung-legt-gesetzentwurf-vor[/embed]

Regierung plant Gesetz gegen Abmahnmissbrauch

Findige Abmahnanwälte nutzen kleine Nachlässigkeiten auf Webseiten gerne, um Kasse zu machen. Dem Abmahnmissbrauch will die Bundesregierung einen Riegel vorschieben.
Artikel lesen

Ministerin legt Gesetzentwurf gegen Abmahmissbrauch vor

Das Bundesjustizministerium will gegen den Missbrauch von Abmahnungen vorgehen. Jetzt hat es einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

Recht

Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.

    • Recht, Arbeitsrecht
Entlastung in Sicht? Mit 28 Maßnahmen will die Bundesregierung Betriebe vom Bürokratie-Ballast befreien.

Bürokratieabbau: So will die Ampel Betriebe entlasten

Die Bundesregierung hat sich auf eine Streichliste verständigt: Das Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau sieht 28 Maßnahmen vor. Dem Handwerk geht das nicht weit genug.

Neues Gesellschaftsregister: Für manche Rechtsgeschäfte brauchen GbRs seit Jahresanfang zwingend einen Eintrag.

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Personengesellschaften: Diese neuen Regeln gelten seit 2024

Für GbRs gibt es seit Januar 2024 neue Regeln und ein neues Register. Nicht jede Gesellschaft muss sich eintragen – doch in drei Fällen ist das unvermeidlich.

    • Politik und Gesellschaft
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.