Der
Bundesrat hat Maßnahmen zur Eindämmung der Schwarzarbeit beschlossen.
In- und ausländische Firmen müssen sich danach beim
Finanzamt melden, bevor sie mit einer Leistung beginnen.
Der
Auftraggeber soll einen Steuerabzug von 15 Prozent von der Rechnung
einbehalten und an das Finanzamt abführen. Allerdings kann das
beauftragte Unternehmen hierfür eine Freistellungsbescheinigung
vorlegen. Sie soll erteilt werden, wenn ein Unternehmen bislang
zuverlässig seine steuerlichen Pflichten erfüllt hat.
Klaus Wiesehügel, der Vorsitzende der
IG Bauen-Agrar-Umwelt, hat die
Bundesratsentscheidung als #8222;Große Koalition der
Vernunft" begrüßt. Damit werde dem Lohn- und Sozialdumping in der
Baubranche und bei Verkehrsdienstleistungen zumindest im Bereich der
öffentlichen Hand ein Riegel vorgeschoben.
Die Gewerkschaften hoffen, den #8222;Unterbietungswettbewerb"
einzuschränken. Das Gesetz solle mittelständische Unternehmen und das
Handwerk vor flächendeckender Lohndrückerei schützen. Dies sei die
Voraussetzung für eine soziale Gestaltung des EU-Osterweiterung,
sagte Wiesehügel.