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Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug nachgebessert

Gesetz gegen Umsatzsteuerbetrug nachgebessert

Einen ersten Erfolg können die Wirtschaftsverbände in den Vorbereitungen für ein Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs verzeichnen: Auftraggebende Unternehmer sollen nur dann in Regress genommen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe von der geplanten Steuermanipulation wussten.

Einen ersten Erfolg können die Wirtschaftsverbände in den Vorbereitungen für ein Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs verzeichnen (handwerk.com berichtete). Im nun vorliegenden Gesetzentwurf hat das Bundesfinanzministerium in der Frage der Vorsteuerversagung zumindest teilweise eingelenkt: Danach sollen Unternehmen künftig nur dann für Umsatzsteuerbetrug ihrer Auftragnehmer in Regress genommen werden, wenn sie zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe von den Betrugsabsichten wussten oder hätten wissen können. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, die Regresspflicht bis zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung auszudehnen. Matthias Lefarth, Steuerexperte beim Zentralverband des Deutschen Handwerks, wertete diese Änderung als Erfolg: Andernfalls wären Unternehmer gezwungen gewesen, die Rechnung des Auftragnehmers inklusive Umsatzsteuer in dem vollen Wissen zu begleichen, dass sie die geleistete Vorsteuer vom Staat nicht zurückerhalten.

Kritik äußerte Lefahrt allerdings an einer weiteren Änderung des Gesetzentwurfs: Ursprünglich hatte das Finanzministerium geplant, in Fällen von Umsatzsteuerbetrug dem Auftraggeber den Vorsteuerabzug zu versagen. Nun will das Ministerium statt dessen die auftraggebenden Unternehmer haftbar machen. In der Sache ändere sich dadurch für die Betriebe nichts, warnte Lefarth. Die Änderung diene nicht der Transparenz der Besteuerung. Vielmehr handele es sich um einen Versuch, das Vorhaben an der Europäischen Union vorbei durchsetzen zu können. Die ursprüngliche Regelung hätte der Zustimmung aus Brüssel bedurft. Doch auch diesen Umweg werde #8222;Brüssel nicht mitmachen", sagte Lefarth.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs will die Bundesregierung kriminellen Aktivitäten einen Riegel vorschieben, der jährlich zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führt. Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden.

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