Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Leistungen bis zu 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei bleiben. Fördern will der Gesetzgeber Leistungen, die zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen. Dazu zählen zum Beispiel Ernährungs- und Bewegungsprogramme. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob Maßnahmen im Betrieb durchgeführt werden oder extern.
Beiträge zu Sportvereinen und Fitnessstudios fallen nicht unter diese Regelung.
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(jw)