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Krankgeschrieben zur Arbeit?

Gesundschreiben ist überflüssig

Wenn krankgeschriebene Arbeitnehmer sich wieder gesund fühlen, dürfen sie zur Arbeit gehen – auch ohne weiteren Besuch beim Arzt. Und was ist mit dem Versicherungsschutz?

Wie verbindlich ist eigentlich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung? Gerüchte und Diskussionen darüber unter Kollegen oder in Internetforen gibt es dazu jedenfalls eine Menge. Doch auch wenn dort oft etwas anderes behauptet wird: Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen sich nicht „gesundschreiben“ lassen, wenn sie frühzeitig wieder arbeitsfähig sind. „Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Arbeitsverbot“, sagt die Rechtsanwältin Donata Gräfin von Kageneck vom Deutschen Anwaltverein.

„Die Bescheinigung ist lediglich eine Prognose des Arztes darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich nicht arbeiten kann.“ Wenn die Arbeitsfähigkeit schon früher hergestellt sei, dürfe man auch zum Arbeitsplatz zurückkehren. Eine „Gesundschreibung“ als Gegenstück zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gebe es nicht.

Auch das Gerücht, dass man bei einer vorzeitigen Rückkehr an den Arbeitsplatz seinen Versicherungsschutz verliere, sei falsch. Wer sich trotz Krankschreibung auf den direkten Weg zur Arbeit macht, genießt in der Regel von der Haustür an bei Wege- und Arbeitsunfällen den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmer.




(jw)

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