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Ausdruck reicht

Gewinnermittlung ohne Formular möglich

Unternehmer, die ihren Gewinn per Einnahmenüberschuss-Rechnung ermitteln, sind nicht dazu verpflichtet, den amtlichen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden

Nach Ansicht des Finanzgerichts Münster gibt es keine wirksame Rechtsgrundlage für die Gewinnermittlung auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck. Zudem werde die Gewinnermittlung auf einem amtlichen Formular nicht wie beabsichtigt vereinfacht, sondern für jene Unternehmer erschwert, die ihre Gewinne mittels elektronischer Standardsysteme wie zum Beispiel der Datev ermitteln.

Daher entschied das Gericht zugunsten eines Unternehmers, der seine Einnahmenüberschuss-Rechnung per Datev-System erstellt und die Ausdrucke beim Finanzamt eingereicht hatte.

Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt (Aktenzeichen X R 18/09).

Finanzgericht Münster:

Urteil vom 17. Dezember 2008, Az. 6 K 2187/08

(jw)

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