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Gebühren

GEZ-Abgabe für PC unzulässig

Für Computer mit Internetanschluss dürfen keine Rundfunkgebühren verlangt werden. Das entschied jetzt ein Gericht. Doch das letzte Wort in einem verwirrenden Prozess ist noch nicht gesprochen.

Das Verwaltungsgericht Braunschweig gab einer Dolmetscherin aus dem Kreis Goslar recht. Sie hatte gegen die Rundfunkanstalt NDR geklagt, die Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC haben wollte. Das berichtet sueddeutsche.de.

Begründung der Richter: Der NDR stelle derzeit im Internet „keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung“. Seine Radioprogramme könne der Sender im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern anbieten. Deshalb sei die Gebühr unzulässig.

Das Gericht fügte hinzu, dass nicht nur private, sondern auch gewerblich genutzte Zweitcomputer mit Zugang zum Internet von den Gebühren befreit sind, schreibt das Nachrichtenportal. Das Urteil sei jedoch noch nicht rechtskräftig, da der NDR vor dem Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen kann.

Seit Januar 2007 verlangt die GEZ 5,76 Euro für internetfähige Computer, wenn in dem gleichen Haushalt weder Fernsehen noch Radio angemeldet sind. Sollte auch dieses Gericht der Klägerin stattgeben, könnte das weitreichende Folgen haben. Bisher haben Gerichte völlig unterschiedlich über die Gebührenpflicht von Internet-PC geurteilt.

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(ja)

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