Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Gleiches Recht? Nicht überall!

Das Verwaltungsgericht Ansbach hat einen Freiberufler zur Zahlung der GEZ-Gebühr verurteilt. Richter in Koblenz dagegen halten die Abgabe für rechtswidrig.

Das soll einer verstehen: Während die Verwaltungsrichter in Koblenz von einem Verstoß gegen das Grundrecht auf Informationsfreiheit sprechen (wir berichteten), haben ihre Kollegen in Ansbach die Gebührenpflicht in einem ähnlichen Fall untermauert. Ein Freiberufler muss die Abgabe für seinen PC samt Mahngebühren nachzahlen.

Der Kläger argumentierte, dass er den PC nicht zum Radiohören nutze, sondern ausschließlich beruflich. Früher habe man frei entscheiden können, ob man Rundfunkteilnehmer sein wolle oder nicht. Das sei jetzt nicht mehr möglich, denn der Gesetzgeber habe ein Arbeitsmittel zu einem Rundfunkgerät "umdefiniert". Als Freiberufler sei er gezwungen, einen Rechner mit Internetanschluss zu haben, weil er die Steueranmeldungen online abgeben müsse. Wenn die Entscheidungsfreiheit genommen werde, handle es sich bei der GEZ-Abgabe nicht mehr um eine Gebühr, sondern eine Steuer. Die Regelung sei daher verfassungswidrig.

Die Richter in Ansbach stützen sich in ihrem Urteil unter anderem auf § 2 Absatz 2 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags: Jeder Rundfunkteilnehmer sei verpflicht, insbesondere vorbehaltlich der Befreiungsregeln, "für jedes von ihm zum Empfang bereitgehaltenen Gerät GEZ-Gebühren zu zahlen", heißt es. Der Kläger, der nach eigener Aussage weder Radio noch TV-Gerät hat, sei Rundfunkteilnehmer egal, wofür der PC gebraucht wird. Die den Gebührentatbestand regelnde Norm sei verfassungskonfrom, die Gebührenpflicht kraft Gesetz entstanden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, vor dem Oberverwaltungsgericht kann Berufung eingelegt werden.

(Aktenzeichen: AN 5 K 08.00348)

Link: Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach

(mfi)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Zahlen für zu langes Parken? Das kann auch auf einem privaten Parkplatz drohen.

Recht

Knöllchen vom Privatparkplatz – Datenweitergabe erlaubt?

Das Kraftfahrtbundesamt gab Halterdaten heraus, weil ein Firmenfahrzeug zu lange auf einem Supermarktparkplatz stand. Der Halter wehrt sich dagegen vor Gericht.

    • Recht, Fuhrpark
Cobots für den Betrieb? „Man muss einen Amortisationspunkt finden und einen Mehrwert generieren“, sagt Michael Huwald.

Strategie

Cobots: „Betriebe machen doch alle die gleiche stupide Arbeit“

Cobots für das Ausbau-Handwerk gibt es noch nicht von der Stange. Michael Huwalds Team arbeitet deswegen an eigenen Ideen für einen Leichtbau-Roboter – mit Hilfe einer Stiftung.

    • Strategie, Digitalisierung + IT
Helfen Gerichte Steuersündern, wenn deren Plan misslingt? In diesem Urteil vertraten ein Landgericht und ein Oberlandesgericht dazu ganz unterschiedliche Auffassungen.

Recht

Ey Richter, hol mir mein Schwarzgeld zurück!

Geschäft schwarz abgewickelt, Geld verloren, vor Gericht gezogen: Helfen Richter so einem Steuersünder? Zwei Instanzen, zwei verschiedene Ausgänge.

    • Recht
Makellose Schneide. Bei der Tischlerei Klauenberg hat Qualität Vorrang. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an das Werkzeug. 

Holzhelden

Scharfes Werkzeug muss nicht Chefsache sein

Das Team der Tischlerei Klauenberg nutzt ein effektives System, um seine Werkzeuge stets scharf zu halten. Ein fester Baustein darin ist ihr Werkzeughersteller. 

    • Holzhelden