Zum Jahreswechsel wurde das Förderprogramm „Go Digital“ verlängert. Es soll in geänderter Form bis Ende 2024 weitergeführt werden. Weiterhin steht es auch kleinen und mittleren Handwerksunternehmen offen, die ihre Prozesse digitalisieren wollen. Die Höchstgrenze liegt bei 20 Millionen Euro Jahresumsatz und 100 Beschäftigten.
Änderungen in der Förderrichtlinie gibt es unter anderem innerhalb der konkreten förderfähigen Module. Nicht länger förderfähig sind etwa die erstmalige Erstellung und die Anpassung einer bestehenden Webseite.
In fünf Modulen unterstützt Go Digital Unternehmen künftig bei ihrer Digitalisierung:
- „Digitalisierungsstrategie“: In diesem Modul wird die Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Digitalisierung vorhandener gefördert.
- „IT-Sicherheit”: Förderfähig sind hier etwa eine Risiko- und Sicherheitsanalyse der bestehenden oder geplanten Infrastruktur sowie Maßnahmen hinsichtlich eines IT-Sicherheitsmanagementsystems.
- „Digitalisierte Geschäftsprozesse”: Hier sind etwa verschiedene Beratungs- und Umsetzungsleistungen förderfähig, die der Digitalisierung von Gesamt- und Teilprozessen dienen.
- „Datenkompetenz“: Hier wird gefördert, was Unternehmen ermöglicht, aktiv an der sich entwickelnden Datenökonomie teilzuhaben.
- „Digitale Markterschließung“: Dieses Modul umfasst Online-Marketing-Strategien, Online-Shops sowie die Nutzung externer Service-Plattformen, Social-Media- und Website-Tools.
Der Förderumfang liegt bei 30 Beratertagen für ein ausgewähltes Modul und gegebenenfalls weiteren. Die Förderquote beträgt 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Macht insgesamt 16.500 Euro.
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