Der Fall
Die Klägerin Ms Rosenberg war zu Fuß in Park City, Utah unterwegs. Sie befragte via Blackberry die Routenfunktion von Google Maps nach dem Weg zum Hotel. Dafür wählte sie die Option "Fußweg".
Die berechnete Route führte u. a. über eine Straße namens "Deer Valley Drive". Bei der "Hirschtalstraße" handelt es sich um einen Abschnitt der Utah State Route 224 – also ein Stück Autobahn. Die Frau wurde bei der darauf folgenden Kollision mit einem PKW verletzt.
Die Klage
Nach Angaben von it-recht-kanzlei.de streitet Rosenberg jegliches Eigenverschulden ab und verklagt den Autofahrer und Google wegen erlittener Schäden von "über 100.000 Dollar". Laut Anklageschrift erwarte Google schließlich, dass man bei der Benutzung der Fußgänger-Karten auf die Genauigkeit der vorgegebenen Richtungen vertraut. "Als direkte und nächstliegende Folge der von der Beklagten Google sorglos, rücksichtslos und fahrlässig zur Verfügung gestellten unsicheren Route, wurde die Klägerin (…) auf eine gefährliche Autobahn gelotst und daraufhin von einem Kraftfahrzeug erfasst (…).
Kommentar
Ob das Gericht in Utah Google bestraft, bleibt abzuwarten, erklärt www.it-recht-kanzlei.de. Nach deutschem Recht sei die Klage aussichtslos, da "das sorglose Betreten der Autobahn ein ganz überwiegendes Eigenverschulden der Klägerin begründet".
Auch dem Unfallfahrer sei vermutlich nur ein anteiliges Verschulden vorzuwerfen. Er konnte auf der Autobahn nicht mit "freilaufenden Blackberry-Nutzern" rechnen. Der Weg von Frau Rosenberg (96 Daly Street-1710 Prospector Avenue, Park City UT) wird übrigens auf Google Maps mittlerweile auf einer anderen Route berechnet. Diese führt nun über einen Fußgängerweg.
(kt)