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Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

Grunderwerbsteuer bei einheitlichem Vertragswerk

Wer ein noch nicht gebautes, schlüsselfertiges Haus samt Grundstück kauft, muss zahlen.

Der Bundesfinanzhof hat in der Frage, ob ein für ein schlüsselfertig gekauftes, noch nicht errichtetes Gebäude Grunderwerbssteuer zu zahlen ist, eine Entscheidung gefällt. In der Urteilsbegründung vom 1. März 2000 heißt es: Gegenstand des Erwerbsvorgangs sei das Grundstück in bebautem Zustand, es liege beim Kauf eines schlüsselfertigen Hauses außerdem ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Kauf des Grundstücks und der künftigen Bebauung vor, so die Münchner Richter (BFH, Urteil vom 1.3.2000, Az: II R 37/99).

Tipp: Kauft man ein unbebautes Grundstück und beauftragt man eine völlig unabhängige Firma mit der Bebauung, spart man sich für die Immobilie die Grunderwerbsteuer.

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