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Steuern

Günstiger Immobilienkauf dank Umsatzsteuer

Wird eine Immobilie veräußert und weist der Verkäufer dabei Umsatzsteuer aus, schuldet diese seit 1. April 2004 der Käufer. Diese Umkehr der Steuerschuldnerschaft bietet bei der Grunderwerbsteuer einen echten Vorteil.

Erwirbt ein selbstständiger Handwerker eine Immobilie und der Verkäufer optiert dabei zur Umsatzsteuer, darf die Rechnung nach Paragraf 13b UStG keine Umsatzsteuer mehr ausweisen. Der Erwerber hat diese an das Finanzamt abzuführen und kann gleichzeitig Vorsteuer gegen rechnen. Diese Vorschrift, in ähnlicher Weise auch bei Bauausführungen eingeführt, stieß bei vielen Unternehmern auf wenig Gegenliebe. Doch beim Immobilienkauf erweist sich diese Neuregelung als echtes Sparmodell.

Bisher rechnete die Umsatzsteuer nämlich zur Bemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer. Kostete eine Immobilie 200.000 zuzüglich 32.000 Euro Umsatzsteuer, wurden 8.120 Euro Grunderwerbsteuer fällig (3,5 Prozent von 232.000 Euro). Da die Umsatzsteuer jetzt jedoch nicht mehr vom Verkäufer geschuldet wird, bleibt sie bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer außen vor. Es werden künftig also nur 7.000 Euro fällig (3,5 Prozent von 200.000 Euro).

Tipp:

Achten Sie darauf, dass das Finanzamt diese Regelung anwendet und verweisen Sie im Zweifel auf einen gleich lautenden Ländererlass, der die Aussonderung der Umsatzsteuer bei Anwendung von Paragraf 13b UStG aus der grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage bestätigt (Erlass der Finanzbehörde Hamburg v. 17.06.2004 53 S 4521 003/03).

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