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Gutachten absetzen

Gutachterkosten beim Erwerb von GmbH-Anteilen lassen sich nur als Anschaffungskosten abschreiben.

Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat, sind Gutachtenkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von GmbH-Anteilen anfallen, keine sofort abziehbaren Werbungskosten, sondern vielmehr abschreibbare Anschaffungsnebenkosten. Im Streitfall hatte sich der Kläger bereits konkret zum Erwerb bestimmter GmbH-Geschäftsanteile entschlossen und in diesem Zusammenhang ein Gutachten als Grundlage für die Verhandlungen in Auftrag gegeben. Der Auffassung des Klägers, bei den Gutachtenkosten handele es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, folgte der BFH nicht, sondern beurteilte die Aufwendungen als Anschaffungsnebenkosten des Erwerbs der GmbH-Geschäftsanteile.

(jw)

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