Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern können in Zukunft bis einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Gesetz besagt zudem, dass Werbeanrufe nur dann zulässig sind, wenn der Angerufene vorher erklärt hat, solche Anrufe erhalten zu wollen.
Gegen wettbewerbswidrige Anrufe gehen die Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs vor. Ordnungswidrigkeiten ahndet auch die Bundesnetzagentur.
(jw)