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Häuslebauer, aufgepasst!

Häuslebauer, aufgepasst!

Die Grunderwerbssteuer lässt sich manchmal senken. Wir stellen Ihnen zwei Möglichkeiten vor.

In manchen Fällen lässt sich die Grunderwerbsteuer senken.

Wer ein schlüsselfertiges Haus kauft, sieht zu Beginn meist nur ein unbebautes Grundstück. Nicht so das Finanzamt: Ist der Verkäufer des Grundstücks gleichzeitig für den Bau des Gebäudes zuständig, berechnet das Finanzamt die 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer für das Grundstück und für das beim Kauf noch nicht vorhandene Gebäude.

Das muss nicht immer so sein. In einem Sonderfall gab nun der Bundesfinanzhof (Urteil v. 27.10.2004, Az. II R 12/03) einem Häuslebauer recht, der sich gegen diese Regelung wehrte: Ein Steuerzahler erwarb von dem Verkäufer ein unbebautes Grundstück und ein Bausatzhaus. Das Bausatzhaus stellte der Käufer in Eigenleistung zusammen. Der Verkäufer, der weder zur Montage noch zur Erstellung des Hauses verpflichtet war, stellte lediglich für 32 Stunden einen Richtmeister zur Verfügung, der dem Käufer mit fachlichem Rat zur Seite stehen sollte. Das Finanzamt ging in gewohnter Manier von einem einheitlichen Vertragswerk aus und wollte die komplette Grunderwerbsteuer für Grundstück und Gebäude. Dagegen wehrte sich der fleißige Bauherr. Der Bundesfinanzhof sah kein einheitliches Vertragswerk, weil der Verkäufer des Grundstücks und der Errichter des Gebäudes zwei verschiedene Personen waren.

Tipp: Damit das Finanzamt nur für das unbebaute Grundstück Grunderwerbsteuer berechnet, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

Sie erwerben das Grundstück von einem Verkäufer und schließen mit einer völlig fremden Firma einen Werkvertrag über den Bau des Gebäudes ab.

Sie erwerben vom Verkäufer das Grundstück und ein Fertighaus, dass Sie komplett in Eigenleistung errichten.

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