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Versicherung

Haftungsbremse für GmbH-Geschäftsführer

Fehler von Managern lösten in jüngerer Vergangenheit heftige Firmen-Turbulenzen aus. Klar ist: Auch GmbH-Geschäftsführer können bereits für leichte Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden. Schutz bieten Haftpflichtversicherungen, die das persönliche Risiko des Managements übernehmen.

Fehler von Managern lösten in jüngerer Vergangenheit heftige Firmen-Turbulenzen aus, so bei Balsam, Schneider, Holzmann und EM.TV. Klar ist: Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte können bereits für leichte Pflichtverletzungen persönlich haftbar gemacht werden - auch von den Inhabern des Unternehmens. Für berufliche Entscheidungen haften sie mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen. Neue Gesetze und Urteile haben die ohnehin strenge Haftung, die erst nach fünf Jahren verjährt, noch verschärft.

Besondere Haftpflichtversicherung für den Chef

Einige Versicherer bieten Firmen eine Haftpflichtversicherung an, die das persönliche Risiko des Managements übernimmt: eine D O-Versicherung. Das Kürzel steht für Directors amp; Officers Liability Insurance und heißt soviel wie Berufshaftpflichtversicherung für Manager. Den "Directors" entsprechen die deutschen Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte, den "Officers" die leitenden Angestellten. "Diese Gruppe kann selbst im Anstellungsverhältnis praktisch nicht von der Haftung für mangelnde Sorgfalt freikommen", weiß Burkhard Krüger, D O-Verantwortlicher bei der R + V Versicherung.

Die Police kommt auch dem GmbH-Geschäftsführer im Handwerk entgegen - ob angestellt oder Gesellschafter: Sie deckt Vermögensschäden aus Pflichtverletzungen. Dazu gehören die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-Ansprüche ebenso wie die Erfüllung berechtigter Forderungen und natürlich Kosten der Rechtsverteidigung. So muss der Versicherer zahlen, wenn ein Verschulden des Geschäftsführers vorliegt, beispielsweise wenn er

einen Termin verschwitzt und dadurch eine Forderung verjährt,

Waren auf Kredit verkauft, ohne vorher die Bonität des Kunden zu prüfen,

Rechnungen ohne ausreichende Kontrolle abzeichnet,

mangels Kontrolle zulässt, dass Mitarbeiter Geld aus der Firma unterschlagen können.

Häufig wollen Versicherer erst ab fünf Millionen Euro Bilanzsumme aufwärts solche Risiken übernehmen - und auch nur dann, wenn das Unternehmen schon einige Jahre am Markt tätig ist. Für GmbH's gibt es inzwischen abgespeckte Verträge für die Hälfte des üblichen Beitrages. Üblich ist ein Jahresbeitrag ab 2.500 Euro pro 500.000 Euro Deckungssumme - bei bis zu 5.000 Euro Selbstbehalt pro Schadenfall und Person.

Sehr unterschiedliche Preise

Die Bedingungen und Beiträge sind jedoch höchst unterschiedlich und lassen sich kaum vergleichen - für jede Branche wird nach Alter und Größe der Firma sowie Zahl und Funktion der Manager anders kalkuliert.

Preisbeispiel: Eine Handwerks-GmbH aus der Elektrotechnik-Branche mit einem Jahresumsatz 2001 von vier Millionen Euro möchte die Geschäftsführung versichern. Die Anteilseigner halten mehr als zehn Prozent der Anteile (33 bzw. 25 Prozent). Auch Angehörige der Anteilseigner halten Anteile (8 Prozent bzw. 5 Prozent). Die Geschäftsberichte der letzten beiden Jahre beinhalten keine negativen Auffälligkeiten. Der Jahresbeitrag der Versicherung für 500.000 Euro Deckungssumme: rund 3.000 Euro.

Lücken und Problemzonen beachten

Einige wichtige Leistungen zählen nicht überall zum Deckungsumfang. Dazu gehören nach Ansicht von R + V:

Versicherungsschutz besteht auch bei demVorwurf vorsätzlichen Handelns, solange gerichtlich nicht das Gegenteil bewiesen ist,

Schäden aus der Zeit vor Vertragsbeginn sind unbefristet mitversichert,

der Schutz gilt automatisch für alle Tochterunternehmen der Firmengruppe.

Eine Nachfrist von ein bis drei Jahren nach Ausscheiden aus der Firma sollte mitversichert sein, um Schutz für Fälle aus der früheren "Amtszeit" zu genießen. Dies ist auch für den Fall des Konkurses wichtig, da der Liquidator sich womöglich am früheren Geschäftsführer schadlos halten könnte.

Beitrag nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern

Die Police schließt in der Regel das Unternehmen als Versicherungsnehmer für seine Führungskräfte ab. Viele tun dies bereits; zwingen kann man aber keinen Inhaber dazu. Immerhin: Das Unternehmen kann die Beiträge als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

Übrigens: Die Versicherungsbeiträge sind keine steuerpflichtigen Einkünfte. Dies hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 24. Januar 2002 mitgeteilt. Damit muss sich der Geschäftsführer den Beitrag nicht länger als geldwerten Vorteil anrechnen lassen. Voraussetzung: Die Police erfüllt bestimmte Kriterien. So muss das Management als Ganzes versichert sein und nicht einzelne Personen. Basis der Prämienkalkulation sind nicht individuelle Merkmale der versicherten Personen, sondern Betriebsdaten des Unternehmens. Die Versicherungsleistung muss dem Unternehmen zustehen.

Manager-Haftpflicht-Versicherung im Überblick

Versichert sind:

Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten bei Abwehr von Schadenersatzansprüchen,

Ersatz begründeter Schadenersatzansprüche,

Deckungsumfang häufig zwischen 250.000 und 2.500.000 Euro

weltweite Deckung

Nicht versichert sind:

Produkthaftpflichtschäden

Umweltschäden

Spekulationsgeschäfte

vorsätzliches Handeln

Verstöße gegen Insider-Regeln

Nachteile durch feindliche Übernahme

fehlerhafter oder fehlender Versicherungsschutz für die Firma

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