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Beamte versus Handwerker

Halbe Million Euro Bussgeld angedroht

Ein Goggomobil, korrekt zugelassen, auf dem Dach Werbung: Weil er dieses üble Fahrzeug an einer öffentlichen Straße abgestellt hatte, hat sich Rollladenprofi Ludger Schnieders eine Strafandrohung eingefangen – über eine halbe Million Euro.

In der niedersächsischen Stadt Celle ist Schnieders bekannt als "Gurt-Kurt – der Rollladenprofi". Seine Werbung ist speziell: Auf drei Goggomobile hat er jeweils einen Rollladen mit seinem Firmennamen und der Telefonnummer montiert.

Die Probleme begannen, als er einen seiner Winzlings-Oldtimer auch im Umland von Hannover aufgestellt hat. Die Regionsverwaltung droht mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro, falls er sein Fahrzeug nicht von einem bestimmten Platz am Straßenrand entfernt.

Schräger Nebenaspekt: Wenige Meter weiter stehen Wohnmobile, in denen "Mitbürgerinnen ihre Liebesdienste anbieten – darüber regt sich keiner auf", sagt Schnieders.

So schnell kann ein Gespräch mit einem Verkehrspolizisten eskalieren – lesen Sie Seite 2.

Beispiel für besonders diensteifrige Beamte

Gurt-Kurt ist nicht der einzige Handwerker, der sich derzeit über diensteifrige Beamten aufregt. Eine geradezu komödiantische Auseinandersetzung mit einem Poizisten hatte ein Kollege in Dortmund. Der Mann war mit seinem Sprinter in einer Baustelle geblitzt worden, 50 Stundenkilometer statt der vorgeschrieben 30. Ein junger Beamter wollte daraufhin ein "verkehrsdidaktisches Gespräch" führen. Das an sich ist schon schrecklich genug.

Der Polizist bestand auf die Ansage: Zigarette aus. Die Antwort des Handwerkers: "Das ist mein Auto. Ich mache hier, was ich will." Der Streit um die "Fluppe" eskalierte, zweimal nahm der Polizist sie dem 46-Jährigen aus dem Mund – der Handwerker hob sie auf und rauchte weiter. Die lächerlichen Details des anschließenden Gerangels sind jetzt vor Gericht verhandelt worden.

Der Sprinterfahrer ist "unter Strafvorbehalt" verwarnt worden: "Sollte er sich in den nächsten zwei Jahren etwas zu Schulden kommen lassen, muss er 450 Euro zahlen." Der Bußgeldbescheid in Höhe von 35 Euro ist mittlerweile übrigens verjährt: "In der ganzen Aufregung haben die Beamten glatt ihren ursprünglichen Auftrag vergessen."

Auch im Fall Gurt-Kurt geht's schräg weiter – lesen Sie Seite 3.

Beispiel für besonders freundliche Beamten

Zurück zu Gurt-Kurt: Lässiger als ihre Kollegen der Region Hannover sind offenbar die Beamten in Celle, die Mitarbeiter des dortigen Ordnungsamtes haben nichts gegen die Werbe-Goggos von Gurt-Kurt einzuweden. "Es ist schon vorgekommen, dass sich Bürger beschwert hatten, denen die Werbung aus welchen Gründen auch immer nicht gefiel. Dann kam ein freundlicher Anruf, Herr Schnieders, setzen Sie doch bitte Ihr Fahrzeug um."

Die Bauaufsicht der Region Hannover klassifiziere seinen Goggo wegen der Werbeaufschrift und dem kleinen Werbeaufbau dagegen als "genehmigungspflichtige Werbeanlage", sagt Schnieders. Und deshalb habe er das Auto ohne gültige Baugenehmigung aufgestellt. Die hätte er allerdings laut "niedersächsischer Bauordnung für das Aufstellen einer Werbeanlage außerhalb einer Ortschaft" haben müssen, sagt eine Regionssprecherin der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung.

Immerhin: Das angedrohte Bußgeld von bis zu einer halben Million Euro werde "in der Regel nicht verhängt". Na, Gott sei Dank. Schnieders versteht trotzdem nicht, wie die Behörde ihn behandelt: "Das ist völlig übertrieben, das braucht kein Mensch – lasst mich doch einfach arbeiten."

Als wir mit Schnieders telefoniert haben, hat er einen bemerkswerten Satz gesagt: "Ich faxe Ihnen die Strafandrohung zu. Ob ich das heute noch schaffe, weiß ich aber nicht, ich heirate gleich." Die handwerk.com-Redaktion wünscht alles Gute!

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(sfk)

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