Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Halber Steuersatz nicht immer garantiert

Halber Steuersatz nicht immer garantiert

Der halbe Steuersatz wird bei Gewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nicht anerkannt. Aufgepasst: Als "wesentlich" gilt schon eine Beteiligung von einem Prozent.

Gewinne aus der Aufgabe beziehungsweise Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder eines Anteils an einer Personengesellschaft sind ab 2001 nur noch mit dem halben Steuersatz belastet. Dieser "halbe" Steuersatz darf jedoch nicht unter 19,9 Prozent (Eingangssteuersatz) rutschen. Zudem versagt der Fiskus den halben Steuersatz bei Gewinnen aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Als wesentliche Beteiligung gilt seit dem 1. Januar dieses Jahres bereits ein Beteiligungsverhältnis von einem Prozent.

Tipp: Wer die Voraussetzungen für die Besteuerung mit dem halben Steuersatz erfüllt, muss einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellen. Zusätzlich muss er das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben oder dauernd erwerbsunfähig sein, um profitieren zu können.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen der uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Recht

Falsche Rechnungen für Unternehmensregister

Neue Pflichten bringen neue Abzocker: Dass Kapitalgesellschaften bis spätestens Ende 2007 ihre Jahresabschlüsse digital veröffentlichen müssen, ruft Trittbrettfahrer auf den Plan, die nicht existente Leistungen abrechnen wollen.

    • Recht

Auftragsvorfinanzierung

So verhindern Sie Liquiditätsengpässe

Aufträge ohne Ende und trotzdem Liquiditätsprobleme – wie kann das sein? Ein wesentlicher Grund ist das Kapital, das in halbfertigen Arbeiten steckt. Hier erfahren Sie, wie Sie Lücken rechtzeitig erkennen. Das hilft auch bei Kreditverhandlungen.

    • Unternehmensfinanzierung, Kredit, Forderungsmanagement
Steuern-betriebsuebergabe.jpeg

Steuern

Veräußerungsgewinn: Was ist bei der Betriebsübergabe zu versteuern?

Sie wollen Ihren Handwerksbetrieb verkaufen? Wann Sie welche Steuern auf den Veräußerungsgewinn zahlen, hängt von den Übergabekonditionen ab.

    • Steuern

E-Mail-Marketing

Wie Ihre Werbemails garantiert ankommen

Wer als Versender auf seinen guten Ruf achtet, hat schon viel gewonnen. Hier sind fünf Tipps, damit Ihre E-Mails nicht im Spam-Ordner landen.

    • Marketing und Werbung, Online Marketing, Digitalisierung + IT