Der entsprechende Beschluss fiel einstimmig auf der Mitgliederversammlung der Berufsgenossenschaften (BGen) Ende Dezember. Damit gelten künftig noch 63 Unfallverhütungsvorschriften. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatten die BGen 43 der zuvor 128 Vorschriften gestrichen. "Ein wichtiges Ziel ist nun erreicht", sagt der Sprecher des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften (HVBG) Andreas Baader. Für Unternehmer verringere sich das Risiko, Regeln zu übersehen und sich so Ärger mit Behörden einzuhandeln.
"Der Beitrag der BGen zum Bürokratieabbau" sei damit aber längst noch nicht erschöpft: "Wir werden weiteren Ballast abwerfen", verspricht Baader. So sollen am Ende nur etwa zehn Basisvorschriften übrigbleiben. Diese reichten als Rahmen für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in Betrieben aus. Vorarbeiten habe man bereits geleistet. Auf die Basisvorschriften müssen Unternehmer aber noch eine Weile warten. Damit sei erst nach 2004 zu rechnen, räumt Baader ein.
Unternehmer sehen sich künftig zwar weniger Vorschriften und berufsgenossenschaftlichen Regeln gegenüber. Was die "konkreten Handlungshilfen" der BGen für Unternehmen angeht, ändere sich in vielen Bereichen kaum etwas, betont der HVBG-Sprecher. Diese seien in der Regel auf dem Stand der Zeit.
Von ihrem Streichkonzert versprechen sich BGen einen Anreiz für Unternehmer, verstärkt auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz in ihren Betrieben zu achten. Gerade kleine Mittelständler fühlen sich auf diesem Gebiet häufig überfordert. "Undurchschaubarer Regelwust, in der Umsetzung zu kostspielig", klagen viele Chefs.
Dass aber vor allem im Mittelstand Handlungsbedarf besteht, zeigen Zahlen des HVBG: So entfielen 45 Prozent der meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2002 auf Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern. Nimmt man Firmen mit bis zu 500 Mitarbeitern hinzu ergibt sich für den Mittelstand eine entsprechende Quote von knapp 80 Prozent. Trauriger Redkord: Kleinunternehmen mit bis zu neun Mitarbeitern rangieren an erster Stelle bei schweren Arbeitsunfällen.