Auf einen Blick:
-
Nun auch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht ab 2,4 Tonnen: Das EU-Parlament hat eine Ausweitung der Tachografenpflicht beschlossen.
-
Eine Einschränkung gibt es: Die neuen Regelungen gelten nur für Betriebe, die im internationalen Transport aktiv sind.
-
Das Handwerk übt scharfe Kritik: Denn in vielen Grenzgebieten sind Handwerker im Einsatz, die Zusatzkosten liegen im vierstelligen Bereich. Plus der zusätzliche Berg an Bürokratie.
Die Ausweitung der Tachografenpflicht für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen steht fest. Das Europäische Parlament hat das Anfang der Woche beschlossen. Allerdings ist die neue Regelung auf Internationale Transporte beschränkt. Es betrifft also nur Betriebe, die über die Grenzen Deutschlands hinaus tätig sind.
Das Handwerk sieht den aktuellen Beschluss dennoch kritisch. Denn: „Gerade in Grenzgebieten nach Dänemark, Belgien, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich gehört grenzüberschreitende Tätigkeit auch im Handwerk zur normalen beruflichen Praxis“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Aus Sicht des Handwerks ist der Beschluss nur der erste Schritt zu einer späteren weiteren Ausweitung auch auf innerstaatliche Transportvorgänge im unteren Gewichtsbereich.
Zusätzliche Bürokratie und Kosten für das Handwerk
Schwannecke betonte zudem, dass Betrieben mehr bürokratische Hürden auferlegt würden und sie in ihrer Mobilität eingeschränkt seien. Das Abstimmungsergebnis müsse aus Sicht des Handwerks korrigiert werden.
Zwar erkenne das deutsche Handwerk die Notwendigkeit der Regulierung und Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten im Personen- und Güterfernverkehr an. Dennoch sei es nicht akzeptabel, dass damit andere Wirtschaftsbereiche belastet werden.
Konkret fielen für einen Betrieb Kosten für den Einbau des digitalen Tachografen von etwa 1500 Euro an. Dazu kämen die Anschaffung von Kontrollkarten für das Unternehmen und seine Mitarbeiter, der Kauf von Software zur Datenverwaltung sowie regelmäßige Wartungs- und Auslesepflichten.
"Handwerker sind keine Berufskraftfahrer"
Wenn Bauhandwerker zu einer Baustelle gelangen wollten oder Bäcker am Morgen ihre Brötchen in die Filialen auslieferten, würden dafür keine Berufskraftfahrer eingestellt, betonte Schwannecke. Handwerksunternehmer fahren direkt zum Ausführungsort ihrer Aufträge und Lenkzeiten spielten eine völlig untergeordnete Rolle.
Ausnahmen für das Handwerk gehen nicht weit genug
Die bisher geltende Ausnahme für Handwerker soll bestehen bleiben: Wer den Radius von 100 Kilometer rund um den Betriebsstandort nicht überschreitet, soll keinen Tachografen brauchen. Dennoch stellt der ZDH klar, dass jede Ausnahme auch einer umfassenden Überprüfung unterliegt. Diese Rechtsunsicherheit seitens der Betriebe sei ebenfalls nicht zu akzeptieren.
Das Baugewerbe soll laut dem Beschluss weitere Ausnahmeregeln erhalten. Das ist aus Sicht des ZDH positiv und sollte für das gesamte Handwerk Anwendung finden.
Auch interessant: